Berlin braucht 50.000 neue Wohnungen

Berlin braucht 50.000 neue Wohnungen. Andrej Holm fordert Ausbau von Belegungsbindungen im Bestand

Tagesspiegel.de: “Wegen des hohen Zuzugs müssten dieses Jahr 50.000 neue Wohnungen entstehen, sagt eine Studie [des Pestel Instituts] – ein Vielfaches der realen Zahl. Es fehlt vor allem an günstigen Angeboten für Rentner, Mini-Jobber, Studenten und Flüchtlinge. …

Die Rechnung der Forscher geht so: Rund 50 000 Flüchtlinge kommen in diesem Jahr nach Berlin, so sieht es der „Königsteiner Schlüssel“ zur Verteilung der in Deutschland insgesamt erwarteten eine Million Migranten vor. Bei einer Haushaltsgröße von statistisch etwas mehr als zwei Personen pro Haushalt (40 Wohnungen je 100 Flüchtlinge) müssten 20 200 Wohnungen zu deren Unterbringungen bereitgestellt werden. Weil aber außerdem noch jährlich Zehntausende aus anderen Bundes- und EU-Ländern in die Stadt kommen, brauche es für diese weitere rund 30 000 Wohnungen.

Deshalb hält es der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther, für „zwingend notwendig, die bisherige Neubaurate enorm zu steigern“ und sich auch „in den kommenden Jahren auf einen hohen Wohnraumbedarf einzustellen“. Insbesondere fehle es an „bezahlbaren Wohnungen, vor allem aber an Sozialwohnungen“. Denn Rentner, Alleinerziehende, junge Menschen in der Ausbildung, einkommensschwache Haushalte und eben auch Flüchtlinge könnten sich die in Berlin üblichen Mieten nicht leisten. …

Nach Auffassung des Stadtsoziologen Andrej Holm hilft die Steigerung des Neubaus allein nicht zur Dämpfung der Wohnungsnot in der Stadt. Das Angebot an Luxuslofts und teuren Wohnungen sei völlig ausreichend, es bestehe aber ein Mangel an günstigem Wohnraum. Der Neubau von Sozialwohnungen allein reiche nicht aus, um Flüchtlinge und die bisher am Wohnungsmarkt leer ausgehenden Haushalte mit geringen Einkünften zu versorgen. Berlin müsse verstärkt über „Belegungsbindungen“ diskutieren bei den Wohnungen, die öffentliche Gesellschaften besitzen. Eine weitere Möglichkeit sei der Ankauf von Belegungsrechten bei privaten Hauseigentümern durch das Land, das diese Wohnungen dann günstig an Haushalte mit dringendem Bedarf vergeben könne. … .”

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