Vorlage

Leipzig: Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand 11.12.2015

“Im November lebten 4.327 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 11.12.2015 wurden weitere 592 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil
sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten. Zum 06.12.2015 wurden 437 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 2.158 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 04.12.2015, Anlage 1). …

Von den Personen, die im November 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.327), lebten im November 64 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 36 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56 % einen eigenen Mietvertrag und 44 % lebten in einer Gewährleistungswohnung.
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https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003292