Vorlage

Leipzig: Nur 950 von 5.335 Geflüchteten mit Leistungen nach AsylbLG haben eigenen Mietvertrag

Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.1.2016

Im Dezember 2015 lebten 5.335 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 10.01.2016 wurden weitere 48 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es 2.220 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten.
Zum 31.12.2015 wurden 393 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 1.853 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 04.01.2016, Anlage 1).

Von den Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.335), lebten im Dezember 67 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 33 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung.

–> 950 Personen von 5.335 haben einen eigenen Mietvertrag

Anlage 1 – Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig

Anlage 2 – Zugewiesene Asylbewerber nach Nationalitäten in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1003416 Quelle: ALLRIS net Version 3.9.0SP1 (151209m)