Initiativkreis: Menschen.Würdig – Dezentralisierung in Leipzig Jetzt

Sachsen: Zentrale Ausländerbehörde verstößt bei #Abschiebung gegen Grundgesetz und verletzt mehrfach UN-#Kinderrechtskonvention Quelle: Schlimm genug, dass Menschen abgeschoben werden, aber was hier in Grimma gelaufen ist, spottet (fast) jeder Beschrebung.

Eine Mutter wurde ohne ihren minderjährigen Sohn abgeschoben, welcher dann einige Tage alleine, ohne daß Behörden von ihm Notiz genommen hätten, in der Wohnung zubrachte.

Kindswohlgefährdung durch Abschiebung, unfassbar und nicht das erste Mal so geschehen.

Hier die PM vom 01.06. vom Bündnis gegen Familientrennung bei Abscheibung:

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Zentrale Ausländerbehörde Sachsen verstößt gegen Grundgesetz und verletzt mehrfach UN-Kinderrechtskonvention

Borna – Frau D. und ihr 16-jähriger Sohn wurden am 5.4.2016 aus ihrer Wohnung in Grimma abgeschoben – allerdings ohne ihren zweiten, 13-jährigen Sohn, der zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Mutter und Sohn wurden nach Polen gebracht und dort sich selbst überlassen. Das von der Mutter getrennte minderjährige Kind in Grimma verblieb in den folgenden Tagen allein und ohne Fürsorge in der Wohnung.

Mit diesem Vorgehen verstößt die Ausländerbehörde Borna bzw. die übergeordnete Zentrale Ausländerbehörde Sachsen nicht nur gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik, welches in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Dieses Vorgehen verletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention mehrfach. Diese besagt unter anderem, dass der Staat bei einer Trennung von Eltern und Kind nicht nur Auskunft über den Verbleib des Kindes geben können muss (Art. 9 Abs. 4,UN- Kinderrechtskonvention), sondern insbesondere auch zum Schutz und zur Fürsorge des Kindes verpflichtet ist (Art. 3 Abs. 1, 2,UN- Kinderrechtskonvention).
Kim Schönberg vom Initiativkreis:Menschen.Würdig. verurteilt das Vorgehen aufs Schärfste: „(….) es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden bei Abschiebungen geltendes Recht brechen. Insbesondere die sächsische CDU flankiert dieses Vorgehen. Beispielsweise hat der sächsische CDU Fraktionschef Frank Kupfer im August 2015 gefordert, Familien bei Abschiebungen auch trennen zu können. Besonders christlich ist die Idee nicht, rechtsstaatlich auch nicht.“

Frau D. hat gegen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen Strafanzeige erstattet. Rechtlich gegen rechtswidrige Behandlungen vorzugehen ist für Betroffene in Sachsen in vielen Fällen jedoch so gut wie unmöglich und wird von offizieller Seite nicht unterstützt. Der Verein Peperoncini e.V. aus Leipzig finanziert deshalb mit Hilfe eines privaten Rechtshilfefonds eine Strafrechtsanwältin für die Mutter.

Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat derweil eine Kleine Anfrage im Landtag eingereicht: “Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben. Die verantwortliche Landesbehörde muss sich genau wie die ausführenden Vollzugsbeamten fragen lassen, warum sie diese offensichtlich rechtswidrige Maßnahme angeordnet und vollzogen haben. (…) Scheinbar missachtet Sachsen in seinem vollkommenen Abschiebungsrausch verbriefte Rechte von Menschen.”

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Bündnis gegen Familientrennung bei Abschiebung:

Bon Courage e.V.
Peperoncini
Initiativkreis:Menschen.Würdig.
Medinetz Leipzig
Refugee Law Clinic Leipzig
Romano Sumnal e.V.
URRF Unabhängiger Refugee-Rechtshilfe-Fonds