Vorlage

Leipzig: Quo Vadis strategische #Liegenschaftspolitik und #Konzeptvergabe? #WoPoLE

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig fragt zur nächsten Ratsversammlung am 22. Juni 2016 an:

Quo Vadis strategische Liegenschaftspolitik und Konzeptvergabe?
Vorlage – VI-F-02890

Sachverhalt:
Unter anderem vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Stadt hat die Ratsversammlung im Juli 2015 mit ihrem Beschluss „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik“ (Vorlage: VI-A-01297) einen grundlegenden Paradigmenwechsel eingeleitet:

1. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die 2003 vom Stadtrat beschlossene Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig (RBIII-1281/03) zu aktualisieren.

2. Der Oberbürgermeister wurde außerdem beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren sollte bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt werden.

3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1. sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe) wurde außerdem beschlossen: die Verwaltung wird bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur ergänzten Strategischen Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung der die Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird.

Der Ratsbeschluss wurde in den oben genannten Punkten seitens des federführenden Dezernates Wirtschaft und Arbeit bis heute nicht umgesetzt.

Deshalb fragen wir:

1. Weshalb wurde die Fortschreibung des Strategiepapiers zur aktiven Liegenschaftspolitik dem Stadtrat bis heute nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? Welche Verzögerungsgründe gibt es?

2. Welcher aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat in Bezug auf Beschlusspunkt 2. mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten werden derzeit hinsichtlich einer von der Verwaltung selbst vorgeschlagenen Etablierung eines Standardverfahrens zur liegenschaftspolitischen Einzelfallprüfung von zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken von Beteiligungsunternehmen erörtert?

3. Mit Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Oktober 2015 hat der Stadtrat klarstellend die Einführung der Konzeptvergabe beschlossen. Im Konzept heißt es dazu unter anderem: „Für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften werden konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal 2016 zum Beschluss vorgelegt. Anhand von 2 bis 4 Beispielen werden 2015/2016 bei der Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und anschließend evaluiert.“

Weshalb wurde Beschlusspunkt 3. auch unter Berücksichtigung des im Oktober 2015 beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes bis heute nicht umgesetzt? Welcher aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat hierzu mitgeteilt werden?

4. Wann kann davon ausgegangen werden, dass anhand von 2 bis 4 Beispielen bei der Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und anschließend evaluiert werden?

5. Wann ist damit zu rechnen, dass dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufhebung des Ratsbeschlusses RBIII-1281/03 sowie zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird?

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004403 Quelle: ALLRIS net Version 3.9.0SP1 (151209m)