Dresden: „Rechtliche Bedenken“ gegen den Stop des Verfahrens, obwohl es keine förmliche Ausschreibung gibt? Auch dieses Argument einer behaupteten Alternativlosigkeit, der notwendigen Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für Investoren kennen wir aus Leipzig und anderen Städten sehr gut, so unter anderem von der immer noch nicht entschiedenen Pseudo-“Veräußerung im #Konzeptverfahren” des Leipziger Liegenschaftsamtes (mehr dazu unter dem Hashtag und unter #Konzeptvergabe). Auch Elixir Dresden hat das kommunale Grundstücksangebot für die Königsbrücker Str. 117a/119 noch mal genauer gelesen. Über Presse und andere Personen wurden uns wiederholt vermittelt, es gäbe „rechtliche Bedenken“ der Verwaltung und einzelner Stadträte. In der Ausschreibung zu ⁠dem Grundstücksangebot heißt es allerdings unter 9.: “Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken durch die Landeshauptstadt Dresden handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/⁠VOL und somit kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist frei bleibend.”

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