Die kreative Behinderung des Sozialen Wohnungsbaus
 durch die Leipziger CDU

Stellungnahme des Netzwerks „Leipzig – Stadt für alle“ zum Antrag
„Flächenvorsorge für innovative Konzepte kostengünstigen Wohnungsbaus“
der CDU-Stadtratsfraktion

Ein Antrag der CDU-Fraktion, über den bei der Stadtratssitzung am 7.
September entschieden werden soll, trägt den verheißungsvollen Titel
„Flächenvorsorge für innovative Konzepte kostengünstigen Wohnungsbaus“
(Vorlage VI-A-03976). Unter dieser wohlklingenden Überschrift wird
jedoch tatsächlich eher das Gegenteil gefordert.

Am gravierendsten ist dabei der Beschlussvorschlag, in Ortsteilen mit
einem Anteil von über 25% ALG-II-Empfängerinnen keine kommunalen Flächen
(und vermutlich auch keine Fördergelder) für den sozialen Wohnungsbau
zur Verfügung zu stellen.

Davon betroffen wären nach Zahlen von Ende 2015 Volkmarsdorf,
Grünau-Mitte, Grünau-Nord und Paunsdorf. Wenn die
Sozialgeldempfängerinnen unter 15 Jahren hinzugerechnet werden (die
Formulierung der CDU ist hier möglicherweise bewusst uneindeutig) kommen
wahrscheinlich weitere Ortsteile wie z.B. Schönefeld-Abtnaundorf,
Schönefeld-Ost, Mockau-Süd und Neustadt-Neuschönefeld hinzu.

Die CDU negiert einmal mehr gänzlich, dass der Leipziger Wohnungsmarkt
nicht statisch ist, sondern sich stark verändert. Gerade in den
innenstadtnahen Stadtteilen des Leipziger Ostens und Nordostens mit im
gesamtstädtischen Vergleich noch relativ preisgünstigen Mieten, aber
gleichzeitig hohen Zuzugszahlen ist die Gefahr der Verdrängung von
Mieterinnen hoch. Daher ist es gerade in diesen Stadtteilen unbedingt
notwendig, in den nächsten Jahren Sozialwohnungen zu schaffen, um die zu
erwartenden Verluste an preiswerten Mietwohnungen zumindest zu einem
gewissen Teil kompensieren zu können.
Aber auch in den Plattenbaugebieten muss wieder sozialer Wohnungsbau
möglich sein. Hier verfügen die kommunale Wohnungsgesellschaft LWB und
die Genossenschaften über mehrere potentielle Bauflächen, die sie an
anderer Stellen in der Stadt kaum mehr erwerben und bebauen können

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden ausführlichen Stellungnahme.