ratsinfo.leipzig.de

Leipzig: @gruene_leipzig fragen die @StadtLeipzig
im #srle: Wann kommt das Nachbarschaftszentrum #Ostwache? #Zwischennutzung oder langfristige Lösung? Mdl. Beantwortung voraussichtlich in der Ratsversammlung am 21.3.

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig im Stadtrat:

Sachverhalt:
Im Januar 2017 hat der Stadtrat den „Masterplan Parkbogen Ost“ beschlossen. In diesem Zusammenhang hat sich die Ratsversammlung des Weiteren dafür ausgesprochen, dass die Stadtverwaltung die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache schaffen soll. Vorbehaltlich der Klärung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll außerdem eine langfristige Lösung für das Objekt im Sinne des Konzeptes der IG Ostwache geschaffen werden.

Im Frühjahr 2017 ist aus der IG Ostwache ein eingetragener gemeinnütziger Verein, nämlich der Ostwache Leipzig e.V. geworden. Zwischen Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) wurden im letzten Jahr erste Gespräche zur Möglichkeit einer Zwischennutzung geführt. Konkret geht es um das Gebäude der ehemaligen Tischlerei und einen Teilbereich des Hauptgebäudes.

Der Verein erhält immer wieder vielfältige Anfragen mit Nutzer*inneninteresse. Diese Anfragen müssen allerdings negativ beantwortet werden, weil es noch nicht zum Abschluss einer bzw. von Nutzungsvereinbarung(en) gekommen ist. Viele im Verein ehrenamtlich engagierte Menschen, lokale Akteure und die Nachbarschaft würden gerne im Sinne des gemeinsam erarbeiteten Nutzungskonzeptes weitere Schritte zur Etablierung des geplanten „Nachbarschaftszentrums“ leidenschaftlich und motiviert angehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Welche Pläne verfolgt die Branddirektion aktuell mit der Liegenschaft? Wann ist vorgesehen, dass die Branddirektion den Standort zur eigenen Nutzung aufgibt und die Gebäude vollständig leer gezogen werden?

2. Wann kann davon ausgegangen werden, dass zwischen Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, zumindest in Bezug auf das Gebäude der ehemaligen Tischlerei, ein erster Zwischennutzungsvertrag unterzeichnet wird? Welche Schritte bis zur Vertragsunterzeichnung und Nutzung durch den Verein sind ggf. noch notwendig?

3. Wann ist mit der Unterzeichnung des ggf. zweiten Nutzungsvertrages in Bezug auf einen Teilbereich des Hauptgebäudes zu rechnen? Welche Umbaumaßnahmen sind hierfür noch erforderlich? Wann sollen diese Umbaumaßnahmen ausgeführt werden? Welche weiteren Schritte sind darüber hinaus bis zur Vertragsunterzeichnung und Nutzung durch den Verein noch notwendig?”

Quartiersmanagement Leipziger Osten

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009117