Bizim Kiez

Berlin: Eine Autorin kann in ihrer zweiten Eigentumswohnung nun “einfach leben”. Den Prozess im Fall der #Eigenbedarfsklage gegen ihren 81-jährigen herzkranken Mieter hat sie gewonnen. Da der Beklagte nicht mehr am Leben ist, könne keine Härte festgestellt werden.

Berliner Kurier: “Katharina Rostock (49) trauert um ihren Vater. Aus medizinischer Sicht starb der 81-Jährige an den Folgen einer Lungenentzündung. Doch seine Tochter glaubt auch, dass ihn der drohende Verlust seiner Wohnung zu Lebzeiten, stark belastete. Seine Vermieterin hatte ihm wegen Eigenbedarf gekündigt.

„Ich kann nicht behaupten, zu wissen, dass sein plötzlicher Tod durch die Belastung des Rechtsstreits entstanden ist, ich kann aber mit Sicherheit sagen, dass der Rechtsstreit eine Belastung für ihn war und das ist für einen herzkranken Menschen sehr ungünstig“, erzählt Katharina Rostock.

Vier Monate ist es erst her, der 25. März, ein Frühlingstag, als ihr Vater Jürgen Rostock (81) für immer fortging. Drei Monate zuvor, im Dezember 2017, verlor der Wissenschaftler und Publizist den Prozess gegen eine Räumungsklage. Seine Vermieterin hatte ihm im September 2015 wegen Eigenbedarfs die Dreizimmerwohnung (87,5 Quadratmeter, 378,61 Euro Nettokaltmiete) an der Torstraße, in dessen Haus er fast 27 Jahre lebte, gekündigt. … .”

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