Mietpreise: München geht noch stärker gegen steigende Kosten für Mieter vor – WELT

München setzt ein Ausrufezeichen gegen #Mietenwahnsinn:
„Neufassung der #Abwendungserklärung beim kommunalen #Vorkaufsrecht“ in #Milieuschutzgebiet’en. @GulserenDemirel (Grüne): Nun haben „auch Normalverdiener wieder eine Chance auf eine erschwingliche Mietwohnung – wenigstens in den Erhaltungssatzungsgebieten“.

WELT: “… Ende Juni hat der Stadtrat einen Beschluss gefasst, der Normalverdienern wieder Hoffnung auf eine bezahlbare Wohnung macht. „Es ist mein mehrfach erklärtes Ziel“, sagt dazu Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), „das Wohnen in unserer Stadt für alle bezahlbar zu halten.“

Was sich hinter der jetzt beschlossenen Vorlage mit dem sperrigen Titel „Neufassung der Abwendungserklärung beim kommunalen Vorkaufsrecht“ verbirgt, hat es in sich und dürfte auch in anderen Großstädten, deren Bewohner unter stetig steigenden Mieten ächzen, für Aufmerksamkeit sorgen. Der Stadtrat hat nämlich beschlossen, dass in sogenannten Milieuschutzgebieten künftig strenge Vorgaben für die Vergabe von Wohnungen gelten.

So dürfen die Eigentümer ihre Wohnungen nur noch an Haushalte vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig darf die Miete höchstens 11,50 Euro pro Quadratmeter betragen, also deutlich weniger, als am Markt erzielbar wäre. Und schließlich darf der Eigentümer maximal eine einzige frei werdende Wohnung ohne Berücksichtigung der Einkommensgrenze an Verwandte vermieten. Festgelegt werden diese Vorgaben in sogenannten Abwendungserklärungen, welche die Investoren unterzeichnen müssen. …

Überzeugt von der Wirksamkeit staatlicher Eingriffe ist hingegen Münchens grüne Stadträtin Gülseren Demirel. Mit dem jüngsten Beschluss des Stadtparlaments hätten jetzt „auch Normalverdiener wieder eine Chance auf eine erschwingliche Mietwohnung – wenigstens in den Erhaltungssatzungsgebieten“, lässt sich die Lokalpolitikerin in einer Pressemitteilung zitieren. Die Einschränkung ist wichtig: Die Vorgaben gelten nur in Gebieten, in denen auf Grundlage des Paragrafen 172 des Baugesetzbuches eine soziale Erhaltungssatzung (häufig Milieuschutzsatzung genannt) gilt.

Solche Milieuschutzgebiete haben mittlerweile die meisten Großstädte festgelegt, in denen Wohnungen knapp sind. Um zu erreichen, dass die angestammte Bevölkerung vor Verdrängung geschützt wird, sind in diesen Gebieten aufwendige Modernisierungen untersagt. Zudem können die Behörden die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbinden. … .”

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