Soziale Erhaltungssatzung: Befragung gestartet

Leipzig: #WoPoLE. Die @StadtLeipzig prüft aktuell in 5 Stadträumen, ob eine Soziale #Erhaltungssatzung (#Milieuschutzgebiet) erlassen werden kann und hat dafür insgesamt gut 12.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Leipziger_innen verschickt.

Stadtverwaltung Leipzigig: “Soziale Erhaltungssatzung: Befragung gestartet

Die Stadt Leipzig prüft aktuell in fünf Stadträumen, ob eine so genannte Soziale Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch erlassen werden kann. Dazu werden zunächst mit einer detaillierten Haushaltsbefragung Daten erhoben.

Das Amt für Statistik und Wahlen hat dafür insgesamt gut 12.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Leipzigerinnen und Leipziger verschickt. Alle für die Befragung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Fragen innerhalb von drei Wochen ab Erhalt zu beantworten – dies ist auch im Internet und auch auf Englisch unter www.leipzig.de/buergerumfrage möglich. Schriftlich beantwortete Fragebögen können im beiliegenden Umschlag portofrei zurückgeschickt oder in jedem Bürgeramt abgegeben werden.

Relevante Stadträume

Das Ziel einer solchen baurechtlichen Satzung besteht darin, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Damit wird versucht, Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen und die Bevölkerungsmischung im Wohngebiet zu erhalten. Eine Voruntersuchung sowie eine Ratsentscheidung hatten vergangenes Jahr folgende relevante Stadträume identifiziert:

– Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest
– Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz
– Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig
– Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch
– Connewitz.

Haushaltsbefragung

Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist freiwillig. Die Ergebnisse sind umso zuverlässiger, je mehr Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen beantworten. Alle Angaben werden streng vertraulich nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Statistikgesetzes des Freistaates Sachsen behandelt. Die Auswertungen erfolgen nicht für einzelne Personen, sondern nur für zusammengefasste Bevölkerungsgruppen. Rechtsgrundlage der Befragungen ist die vom Leipziger Stadtrat beschlossene Satzung über die kommunalen Erhebungen der Stadt Leipzig.

Erste Ergebnisse der Befragungen liegen bis zum Sommer 2019 vor, sie fließen in die Detailuntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen und in die Arbeit der Ämter ein.”

https://www.leipzig.de/news/news/soziale-erhaltungssatzung-befragung-gestartet/
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