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Leipzig: #WoPoLE. #r2g-Fraktionen im #srle beantragen die Erneuerung der am 30. Juni 2020 außer Kraft tretenden #Kappungsgrenzenverordnung von 2015 beim Freistaat #Sachsen, so dass eine nahtlose Fortwirkung gewährleistet werden kann.

Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig, SPD-Fraktion Leipzig, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig:

“Vorlage – VI-A-07125
Betreff: Erneuerung der Kappungsgrenzenverordnung
Status: öffentlich (Vorlage freigegeben)
Vorlage-Art: Antrag
Einreicher:
1. Fraktion DIE LINKE
2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
3. SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die zum 30. Juni 2020 auslaufende Kappungsgrenzen-Verordnung mit in Kraft treten spätestens zum 01. Juli 2020 erneuert wird, so dass eine nahtlose Fortwirkung gewährleistet ist.

Über die weitere Entwicklung ist der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu informieren.

Sachverhalt:

Begründung:

Die Kappungsgrenzen-Verordnung von 2015 tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Leipzig hat die Kappungsgrenze, welche Mieterhöhungen nur noch in Höhe von 15 % in Richtung der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässt, erst Anfang 2018 eingeführt.

Eine Erhöhung zurück wieder auf 20 % schon nach 2 ½ Jahren wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar.

Der aktuelle Monitoringbericht Wohnen 2018 bestätigt, dass in Leipzig weiterhin eine angespannte Wohnungsnot zu verzeichnen ist.”

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012095
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