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das ganze Baugesetzbuch

Wir wollen nicht nur sechs kleine Milieuschutzgebiete, sondern das ganze Baugesetzbuch – und noch mehr!

Das Netzwerk „Leipzig – Stadt für alle“ setzt sich seit 2017 intensiv für die Einführung sogenannter Milieuschutzgebiete ein. Wir freuen uns, dass unsere Forderungen aus der Pressemitteilung vom 9. Juni 2020 nun zum Teil umgesetzt werden und mit den ersten sechs Gebieten etwa 48.000 von insgesamt 343.000 Haushalten in Leipzig (also ca. 14 Prozent) einen gewissen Schutz vor Luxusmodernisierungen und den damit verbundenen Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen erhalten.

Das ist jedoch nicht genug! Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen fordern wir deshalb:

1. Milieuschutzgebiete ausweiten und weitere Quartiere auf Anwendbarkeit der sozialen Erhaltungssatzung prüfen!

Seit Sommer 2020 bestehen in sechs sogenannten Milieuschutzgebieten in Leipzig soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB). Rings um die Eisenbahnstraße, am Lene-Voigt-Park, in weiten Teilen von Connewitz, Lindenau und Altlindenau sowie in einem kleinen Bereich von Eutritzsch soll damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden. Nun können in den genannten Gebieten durch die Stadtverwaltung bauliche Maßnahmen unterbunden werden, wenn durch diese eine Verdrängung ansässiger Bevölkerungsgruppen zu befürchten ist.

Bei der Ratsversammlung am 14. Oktober wird auf Vorschlag der Stadtverwaltung darüber diskutiert und abgestimmt, ob für vier zusätzliche Gebiete Aufstellungsbeschlüsse getroffen und ein detaillierte Untersuchungen beauftragt werden sollen. Die betreffenden Gebiete in Kleinzschocher, Plagwitz, Leutzsch und Altlindenau grenzen z. T. unmittelbar an die bereits beschlossenen Milieuschutzgebiete an und sind den gleichen immobilienwirtschaftlichen Prozessen unterworfen. Sie sind von den bisherigen Satzungen nur deshalb nicht erfasst worden, weil bei den Haushaltsbefragungen zu wenige Mieter_innen erreicht wurden, sodass keine ausreichende Datengrundlage zustande kam. Dennoch wurde in der ersten Detailuntersuchung für den Leipziger Westen das Aufwertungspotenzial in den neuen Teilgebieten in Kleinzschocher, Plagwitz, Altlindenau und Leutzsch bereits als hoch eingestuft. Daraus folgte die Empfehlung, die genannten Gebiete im Zusammenhang mit ihrer Umgebung vertiefend zu untersuchen.

Wir fordern die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen daher auf, den Weg für eine solche Untersuchung und die Erweiterung der Milieuschutzgebiete freizumachen und den Aufstellungsbeschlüssen zuzustimmen.

Bei der im April 2020 durchgeführten Detailuntersuchung für den Stadtraum Nord wurden neben dem mittlerweile beschlossenen Satzungsgebiet in Eutritzsch auch ein kleiner Teil von Gohlis untersucht und dabei ein signifikantes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial nachgewiesen. Zugleich erwies sich dieses Gebiet jedoch als zu klein für einen sinnvollen Satzungsbeschluss.

Für das Untersuchungsgebiet Gohlis und die potenziellen Erweiterungsgebiete links und rechts der Georg-Schumann-Straße, besser aber ausgreifend bis nach Möckern oder Wahren sollte daher ebenfalls bald ein Aufstellungsbeschluss getroffen und eine erneute Untersuchung eingeleitet werden.

In ähnlicher Weise gilt dies für bislang noch nicht untersuchte Bereiche der Stadt mit einem hohen Anteil an gründerzeitlicher Bausubstanz wie etwa in Schönefeld, Sellerhausen-Stünz oder Stötteritz.

2. Wirksamkeit der Milieuschutzgebiete erhöhen und weitere Instrumente zur Anwendung bringen!

Die Milieuschutzgebiete sind eines der schärfsten der vielen eher stumpfen Schwerter im Arsenal der Wohnungspolitik. Dieses Schwert kann und muss noch weiter geschärft und damit besser nutzbar gemacht werden. Dazu ist in erster Linie ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nötig. In der Bundesregierung und im Bundestag hat die Auseinandersetzung um ein wirksames Umwandlungsverbot im Rahmen der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches jüngst an Dynamik gewonnen gewonnen; der Ausgang ist jedoch ungewiss.

Die sächsische Landesregierung will derweil laut Koalitionsvertrag, den Kommunen ermöglichen, „bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, zu denen „Instrumente wie die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen sowie Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote“ zählen. Das zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung unter Thomas Schmidt (CDU) zeichnet sich diesbezüglich jedoch bisher durch Untätigkeit aus. Wie zuletzt im Juni 2020 vom Leipziger Stadtrat beauftragt, sollten sich Oberbürgermeister und Stadtverwaltung dringend für entsprechende landesrechtliche Regelungen einsetzen.

Bei den anstehenden Verhandlungen über den städtischen Haushalt müssen überdies unbedingt ausreichende Mittel vorgesehen werden, um in den Milieuschutzgebieten wo nötig das kommunale Vorkaufsrecht an Mietshäusern nutzen zu können. Da dieses in der Regel zugunsten Dritter – der kommunalen Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Trägern – ausgeübt wird, fallen effektiv nicht die vollen Kaufpreise als städtische Ausgaben an. Sinnvoll sind jedoch Zuschüsse, durch die auch bei hohen Preisen bezahlbare Mieten erhalten werden können. Solche leistet beispielsweise das Land Berlin, wo mehrere Bezirke eine effektive Praxis zur Nutzung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten entwickelt haben.

Wir fordern die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen daher auf, sich sowohl im Stadtrat – insbesondere bei der Erstellung des nächsten Haushalts – als auch bei ihren Parteien und Fraktionen auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Nutzung weiterer Instrumente in Milieuschutzgebieten und darüber hinaus zu schaffen!

3. Sozialplanung nach § 180 BauGB wieder aufnehmen!

Um Mieter_innen wirksam vor starken Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen, sollten des Weiteren die Instrumente der Sozialplanung nach § 180 BauGB genutzt werden, wie dies zu Beginn der 1990er Jahre in Leipzig bereits erfolgreich praktiziert wurde.

Sozialpläne können Maßnahmen vorsehen, die nachteiligen Auswirkungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen auf die Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen vermeiden oder mildern.

4. Einführung von Verordnungsmieten auf der Grundlage gebietsspezifischer Mietspiegel prüfen!

Damit die Stadtverwaltung sinnvoll prüfen kann, ob Modernisierungen in Milieuschutzgebieten über den zeitgemäßen Ausstattungsstandard hinausgehen, sind stringente Prüfkriterien erforderlich. Einige Bezirke in Berlin nutzen hierzu die Messung einer Verordnungsmiete, die auf gebietsspezifischen Mietspiegeln basiert. Nach einer Modernisierung veranschlagte Mieten müssen im Rahmen der Verordnungsmiete liegen, damit eine Modernisierungsmaßnahme nicht als Gefährdung der Ziele des Milieuschutzes gilt. Andernfalls wird sie untersagt. Die gebietsspezifischen Mietspiegel sind dabei auf wissenschaftlicher Grundlage und statistisch fundiert zu erstellen.

Wir bitten die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen, sich mit ihren Parteifreund_innen in den betreffenden Berliner Bezirken zu beraten, inwieweit das Instrument der Verordnungsmieten auch in Leipzig sinnvoll und rechtssicher eingesetzt werden kann. Bei positiver Prüfung sollte der Stadtrat die Stadtverwaltung bald mit der Umsetzung beauftragen.

Wir Leipziger Mieter_innen leben in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch wenn die Corona-Pandemie und ihre gesellschaftlichen Folgewirkungen vermutlich einige Änderungen mit sich bringen, wird sich die Situation insbesondere für Menschen, die nur über niedrige Einkommen verfügen und/oder aus anderen Gründen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, nicht so schnell ändern. Daher müssen die bestehenden wohnungspolitischen Instrumente zur Anwendung gebracht, ausgeweitet und verbessert werden sowie neue Maßnahmen entwickelt werden.

Gemeinsame Pressemitteilung des Netzwerks »Leipzig – Stadt für alle« und des »Haus- und WagenRat e.V.«

Leipzig, den 24. Februar 2015

Eine Sanierung der Unterkunft für Geflüchtete in der Torgauer Straße verpasst die Chance auf selbstbestimmtes Wohnen und alternative Wohnkonzepte

Am kommenden Mittwoch soll im Leipziger Stadtrat die Sanierung und Erweiterung der Massenunterkunft für Geflüchtete in der Torgauer Straße von bisher 390 auf 520 Plätze beschlossen werden. Das Netzwerk »Leipzig – Stadt für alle« und der »Haus- und WagenRat e.V.« lehnen diesen Ausbau ab und sprechen sich für die konsistente Fortschreibung des Konzeptes »Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig« (Stadtratsbeschluss RBV-1293/12) aus.

Die aus dem Stadtbild ausgelagerte und konzentrierte Unterbringung von Geflüchteten in der Torgauer Straße kann wegen der Abschottung hunderter Menschen gegen eine gesellschaftliche Teilhabe am Alltag nicht als menschenwürdig bezeichnet werden. Gleichsam werden Chancen mit kommunalen Mitteln in Höhe von fast sechs Millionen Euro verschenkt.

Dem Vernehmen nach sollen etwa 20 Standorte für gemeinschaftliches Wohnen aussichtsreich in der Prüfung sein. Selbst wenn bei einigen die Prüfung negativ ausfällt, kann bei einer Kapazität von jeweils bis zu 60 Plätzen die isolierte Massenunterkunft in der Torgauer Straße ersetzt werden.

Auf die einzelnen Wohnplätze heruntergerechnet bedeutet die Gesamtinvestition von fast 6 Mio. Euro einen finanziellen Aufwand von ca. 12.000 Euro je geflüchteter Person. In diesem Rahmen wäre es der Stadt ohne weiteres möglich, Mehrfamilienhäuser auf dem freien Markt anzumieten. Wesentlich schneller kann auf Häuser im Besitz der kommunalen Wohnungsgesellschaft LWB zurückgegriffen werden, die bislang offensichtlich noch nicht in die Prüfung einbezogen worden sind, oder die unmittelbar der Stadt Leipzig gehören, für die es aber offenbar andere Pläne wie Abbruch und/oder Verkauf gibt. So könnten kleinere gemeinsame Wohnformen gemäß Kategorie B des kommunalen Konzeptes möglich werden.

Seit Jahren setzen sich Initiativen wie »Menschen.Würdig.«, »Offene Nachbarschaft Leipzig-Südwest für Flüchtlinge«, »Offene Nachbarschaft Lindenau«, »Weltoffenes Gohlis« und »Willkommensinitiative Schönefeld« gemeinsam mit Geflüchteten für deren Interessen ein. Eine der frühzeitig gestellten Forderungen ist die dezentrale Unterbringung, also das Leben im eigenen Wohnraum. In verschiedenen Vierteln gibt es Menschen, die gemeinsam mit Geflüchteten leben wollen. Erst kürzlich hatten Initiativen wie »Willkommen im Kiez« das Angebot geäußert, umgehend Wohnraum für Geflüchtete schaffen zu können. Es gilt diese alternativen Konzepte aufzunehmen.Modellprojekte wurden an anderer Stelle bereits realisiert oder sind aktuell in Planung. Das »Grandhotel Cosmopolis« im Augsburger Domviertel ist seit August 2013 ein Ort für Geflüchtete, Reisende und gleichzeitig ein Ort der Kreativität und Kunst auf 2.600 Quadratmetern – um nur ein Beispiel zu nennen.

In diesem Kontext fordern »Stadt für alle« und »Haus- und WagenRat e.V.«, dass Liegenschaften nicht im Höchstpreisverfahren, sondern anhand von vorab definierten Kriterien im Rahmen einer Konzeptvergabe verkauft werden. Dabei soll selbstbestimmter Wohnraum für Geflüchtete Priorität haben. Hier erfordert das erst kürzlich bekannt gewordene Ränkespiel um das Objekt Friederikenstraße zwischen dem Liegenschaftsamt und anderen Einrichtungen der Stadt Leipzig von der Stadtverwaltung die Neustrukturierung einer koordinierten Wohnraum- und Liegenschaftspolitik. Wie der Initiativkreis »Menschen.Würdig.« fordern auch wir einen „Runden Tisch“, um sich mit allen Beteiligten – vor allem mit Geflüchteten – über Alternativen intensiv auseinanderzusetzen.

In Anbetracht der rassistischen Mobilisierungen, die in Leipzig stattfinden, ist es allerhöchste Zeit gegen die Isolation von Geflüchteten aktiv zu werden und menschenwürdigen Wohnraum zu schaffen. Eine Abstimmung gegen den Ausbau der Torgauer Straße und für eine echte Dezentralisierung wäre ein Anfang. Hier kann der »Ort der Vielfalt« Leipzig nicht nur ein Image, sondern ein tatsächlicher Vorstoß in Richtung einer »Stadt für alle« sein.


Gemeinsame Stellungnahme des Netzwerks »Leipzig – Stadt für alle« und des »Haus- und WagenRat e.V.« zum Download (PDF, 100kB)


Leipziger Netzwerk »Leipzig – Stadt für alle«

http://www.leipzig-stadtfueralle.de/ |

Das Leipziger Netzwerk „Stadt für alle“ ging aus Diskussionen zu Stadtentwicklung, Aufwertung und Verdrängung hervor, die Ende 2011 und Anfang 2012 in Leipzig be- gannen. Es setzt sich für eine soziale und demokratische Stadtentwicklung ein. Die Ziele sind, Verdrängung und Segregation zu verhindern, das Wohnen für alle langfris- tig bezahlbar zu halten und notwendige Freiräume zu erhalten bzw. neu zu schaffen. „Stadt für alle“ bündelt Aktive aus der Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft.

»Haus- und WagenRat e.V.«

http://kollektivratleipzig.blogsport.de/ |

Der Haus- und WagenRat e.V. als „Verein für selbstorganisierte Räume in Leipzig“ ist selbst aus der Vernetzung selbstorganisierter Wohnprojekte hervorgegangen. Er ver- eint zahlreiche Hausprojekte wie auch einige der in Leipzig existierenden Wagenplät- ze. Ziel des Vereins ist es, den neuen Formen des Lebens und Arbeitens, die sich in diesen Räumen entwickelt haben, eine Plattform zu verschaffen und Anlaufstelle für Fragen rund um Themen aus selbstorganisierten Projekten zu sein.