Wann darf ein Makler / Wohnungsvermittler eine die Vermittlungsgebühr, auch Provision oder Courtage genannt, verlangen?
Seit dem o1. Juni 2015 gilt, was die Maklerprovision angeht, das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet Folgendes: Wenn der Vermieter den Makler damit betraut, neue Mieter_innen zu finden, muss er die Provision bezahlen. Mieter_innen müssen die Provision dagegen bezahlen, wenn sie einen Makler damit beauftragen, für sie eine neue Wohnung zu finden. Seine rechtliche Grundlage findet das Bestellerprinzip in § 2 Abs. 1a WoVermRG.
Anderslautende Vereinbarungen sind im Allgemeinen unwirksam (§ 2 Abs. 5 WoVermRG).
Zu weiteren Fragen zu Maklerverträgen und -provision können sich Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft in Beratungsstellen anwaltlich beraten lassen.
Auch bei Fragen zu Maklerverträgen und -provision können sich Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft in Beratungsstellen anwaltlich beraten lassen.
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Dieser Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung des Berliner MieterGemeinschaft e. V. übernommen und teilweise verändert.