Konzeptvergabe “Kino der Jugend” – Antwort der Verwaltung

Leipzig-#Sellerhausen: Antwort der @StadtLeipzig zur Ratsversammlung am 21. März 2018 (#srle) auf die Anfrage der @spdfraktionle und Nachfragen der Stadträt_innen zur #Konzeptvergabe #KinoderJugend, #Eisenbahnstraße 162

“Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1: Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen. Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach der Vergabe zu beantragen.

Zur Frage 2: Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. … .”

Mehr Infos unter IG FORTUNA – Kino der Jugend.

Konzeptvergabe „Kino der Jugend“ – Antwort der Verwaltung