Dürfen Mieter_innen einen Türspion anbringen?
Ja, denn es besteht das schützenswerte Interesse zu wissen, wer vor der Tür steht (AG Hamburg 80, 197).
Dieser Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung des Berliner MieterGemeinschaft e. V. übernommen und teilweise verändert.