Nazi-Spruch bei Facebook kostet 500 Euro

Grundsatzentscheidung zu volksverhetzenden Kommentaren auf Facebook

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, dennoch ist es im­mer wie­der erschreckend, wie einige Leute völlig schmerz­be­freit mit Menschenverachtung das strafrechtlich dünne Eis durchbrechen. Vergangenen Donnerstag ist ein arbeitsloser Metzger zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt worden, nachdem der 46-jährige auf Facebook in einem Kommentar gefordert hatte: “Duschen wieder öffnen und mehr Aschenplätze”

Diese Entscheidung des Amtsgericht Düsseldorf ist in mehreren Punkten bemerkenswert: Interessant vor allem, als dass die Äußerungen mit entsprechendem Inhalt zu einer Diskussion nicht folgenlos bleiben und im zusammenhängend betrachtet werden müssen. Wegweisend, da das Gericht als strafverschärfend wertete, dass der Beitrag durch die “Gefällt mir”-Angaben ersichtlich Zustimmung erzeugt hatte. Genau dies im Fall der Volksverhetzung zu verhindern sei exakt der Zweck des Gesetzes, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung und stellte damit einen wichtigen Grundsatz für die Bewertung von Online-Hetze heraus.

Weiterhin ist erwähnenswert: Die Strafe ist mit hundert Tagessätzen verhältnismäßig hoch ausgefallen, was deutlich zeigt, dass die Justiz gewillt ist solche Einlassungen im Netz nicht mehr als Bagatelldelikt zu betrachten.

“Ja, na endlich!” – Dieser Prozess macht mit Nachdruck klar was Facebook ist, nämlich kein ruhiges Hinterland!

Uns allen sollte es eine Bestätigung sein, feindselige Aussagen, die jede Grenze überschritten haben, in den sozialen Medien nicht unbeantwortet zu lassen, sondern diese konsequent zur Anzeige zu bringen.

Danke an PEGIDA#watch für den Hinweis.