PM 07/2015 – vtw.de

Thüringen: Verband der Wohnungswirtschaft begrüßt Gesprächsangebot des Ministerpräsidenten zur Unterbringung von Geflüchteten

Pressemitteilung 07/2015 des Verbandes Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw.) vom 2.9.2015

Flüchtlingsunterbringung: Ministerpräsident Ramelow geht den richtigen Weg

Thüringer Wohnungswirtschaft begrüßt Gesprächsangebot +++
soziale Betreuung ist Schlüsselfaktor +++ Warnung vor Gießkannenverteilung in leerstehende Wohnungen +++

Erfurt. „Wir begrüßen das Angebot von Ministerpräsident Bodo Ramelow aufgrund der Engpässe bei Unterbringungsmöglichkeiten das Gespräch mit der Wohnungswirtschaft
zu suchen. Die Thüringer Unternehmen der Branche stehen bereit, gemeinsam Lösungen zu suchen, wie beispielsweise Genossenschaftsanteile finanziert werden könnten.

„Das gemeinsame Ziel ist, geeignete leerstehende Wohnungen von kommunalen oder genossenschaftlichen Unternehmen für die Flüchtlingsunterbringung zu nutzen“, betont Constanze Victor, Direktorin des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Viele Unternehmen des Verbandes haben bereits Wohnungen zur Verfügung gestellt. Eine Verteilung über das Gießkannenprinzip ist die falsche Alternative, warnt der vtw.

Die strategischen Überlegungen zur Unterbringung müssen einhergehen mit entsprechender sozialer Betreuung. Unabdingliche Voraussetzungen bei Unterbringung in Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften sind soziale Betreuungspakete. Für Thüringen liegt aktuell der Betreuungsschlüssel bei 1 zu 150 Flüchtlingen. Das ist für die Wohnungswirtschaft inakzeptabel. Sie fordert eine soziale Betreuung nach dem Faktor 1 zu 80. Nur so ist Integration möglich.

Angesichts des wachsenden Drucks unterstützt der vtw. auch den jüngsten Vorstoß von Ministerpräsident Ramelow, eine Gemeinschaftsunterbringung für Flüchtlinge in Regie des Landes zu prüfen. Gemeinschaftsunterkünfte dürfen nicht vorverurteilt werden. Allerdings gehören sie nur in Orte, die damit zahlenmäßig nicht überfordert sind. Das Verhältnis Einwohner/Flüchtlinge darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Generell gilt auch hier: Ohne soziale Betreuung kann es keine qualifizierte Unterbringung geben. Flüchtlinge sind meist Bürger ohne englische/deutsche Sprachkenntnisse. Es müssen deshalb genügend Dolmetscher und Sozialarbeiter für Verhandlungen zur Verfügung stehen, damit Konflikte im Vorfeld vermieden und eine Integration angebahnt werden kann.

Soziale Betreuungspakete sollen auch Pflicht sein, wenn es um eine Verteilung in dezentrale Unterkünfte geht. Pauschale Vorschläge wie kürzlich von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, die Flüchtlinge nach Ostdeutschland zu senden, zeugen für den vtw. von der Hilflosigkeit der Politik gegenüber den Ankommenden. Dieses Gießkannenprinzip ist der falsche Ansatz. Denn nicht jede leerstehende Wohnung an jedem Ort Thüringens eignet sich automatisch zur Unterbringung von Flüchtlingen bzw. ist den Menschen zumutbar. Bevor pauschal die Menschen verteilt werden, müssen Faktoren wie der Zustand der Immobilie aber auch die bestehenden Verpflichtungen in Hinsicht auf Stadt- und Regionalentwicklung des Gebietes geprüft werden.

Der Verband steht jederzeit für Gespräche bereit, um mit genügend zeitlichem Vorlauf die Unterbringung mit zu organisieren. Diese Unterbringung muss eingebettet sein in ein Konzept für Infrastrukturbereitstellung, z.B. Schule, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung etc. und eine aufsuchende Sozialbetreuung. Für gängige Mietvertragsinhalte und Erläuterungen zur Wohnung soll es in mehreren Sprachen fertige „Sprachführer“ geben.

Nicht zuletzt sollte den Unternehmen, die sich in der Flüchtlingsunterbringung engagieren, eine zumindest kostendeckende Vermietung ermöglicht werden. Dem Vermieter muss es überlassen werden wie viele und welche Personen in welchem Gebiet, in welcher Wohnung untergebracht werden. Denn er kennt Bestände und Mieterstruktur am besten. Die Überbelegung von Wohnungen wird abgelehnt.

„Thüringens Wohnungswirtschaft setzt sich für die Unterbringung von Flüchtlingen ein. Dafür aber müssen alle Fördermittel seitens des Bundes und des Landes auch vollständig durchgereicht werden“, appelliert Constanze Victor abschließend an Politik und Verwaltung.

Im Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. (vtw.) haben sich 198 Mitgliedsunternehmen, darunter 174 Wohnungsunternehmen, zusammengeschlossen. Zusammen bewirtschaften sie 267.300 Wohnungen. Mit 250.000 Wohnungen handelt es sich dabei fast ausschließlich um eigenen Bestand der Unternehmen. Rund 17.300 Wohnungen werden für Dritte, teils in der Wohneigentumsverwaltung, betreut. Nahezu jeder zweite Mieter wohnt bei einem Mitgliedsunternehmen des vtw. Seit 1991 investierten vtw.-Mitglieder insgesamt rund 11,4 Mrd. Euro überwiegend in den Wohnungsbestand. 2014 sicherten die vtw.-Mitglieder mehr als 6.500 Arbeitsplätze bei einem Investitionsvolumen von 343 Mio. Euro.

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