Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – Neue Strategie für bezahlbares Wohnen

Thüringen: Neues Konzept der Thüringer Wohnungspolitik steht auf vier Säulen

Thüringens Bauministerin Birgit Keller präsentierte am Donnerstag das neue strategische Gesamtkonzept zur Wohnungsbaupolitik des Landes:

Die vier Säulen des neuen Konzepts der Thüringer Wohnungspolitik sind
– die Neuausrichtung der Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus,
– die Einführung einer Mietpreisbremse in den Städten mit angespannten Wohnungsmärkten (Erfurt und Jena),
– die individuelle Subjektförderung einkommensschwacher Mieter durch die Zahlung von Wohngeld und
– die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Schaffung eines ausreichenden Wohnraumangebotes auch durch Neubaumaßnahmen.

Sozialer Wohnungsbau

Für die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau überarbeitet die neue Landesregierung die Förderrichtlinien. Insgesamt werden 2016 Fördermittel in Höhe von 51 Millionen Euro bereitstehen. Im Mietwohnungsneubau wird eine bis zu 80%e zinslose Darlehensförderung neu eingeführt und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung gewährt. Für den Neubau von Mietwohnungen steigen die Fördermittel nächstes Jahr von 15 auf 26 Millionen Euro. Für die Modernisierung von Mietwohnungen sind 16 Millionen Euro eingeplant. Neu ist ein „Barrierereduzierungsprogramm“ zum alters- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen. Durch eine Zuschussförderung von fünf Millionen Euro sollen kommendes Jahr der Umbau 500 Wohneinheiten gefördert werden. Einkommensschwache Hauseigentümer können darüber hinaus Zuschüsse in Form eines ‚Sanierungsbonus‘ zur Modernisierung ihrer Immobilie beantragen. Hierfür stehen weitere vier Millionen Euro bereit.

Mietpreisbremse

Für die Einführung einer #Mietpreisbremse hat das Bauministerium nun eine entsprechende Verordnung erstellt, die jetzt in die Ressortabstimmung und das Anhörungsverfahren geht. Eine beschleunigte Beratung vorausgesetzt, könnte die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena Anfang 2016 in Kraft treten.

Subjektförderung durch Zahlung von Wohngeld

In Thüringen werden derzeit etwa 17.000 Wohngeldhaushalte unterstützt. Hierfür hat allein der Freistaat Thüringen im letzten Jahr rund 15 Millionen Euro gezahlt. Durch die Novellierung des Wohngeldes wird 2016 sowohl die Höhe der Zahlung je Haushalt als auch die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte zunehmen. Die Wohngeldausgaben des Landes werden dadurch steigen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen

In der Partnerschaft mit den Kommunen unterbreitet das Bauministerium zahlreiche Beratungsangebote. Im Bauplanungs- und -genehmigungsrecht bestehen vielfältige Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes, die es auch zu nutzen gilt. So können beispielsweise Baugebiete unter der Auflage ausgewiesen werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der Immobilien für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen sind. Ferner ist es erforderlich, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen auch die bestehenden Fördermöglichkeiten offensiv und kreativ nutzen.

http://www.thueringen.de/th9/tmil/presse/pm/87718/index.aspx