Bundesagentur für Arbeit will Wohnort-Pflicht für Flüchtlinge

Laut BILD verlangt die Bundesagentur für Arbeit #Wohnsitzauflage für Geflüchtete im ALG-II-Bezug

Der BILD soll ein vertrauliches Schreiben des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (BA) Raimund Becker an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Klaus Bouillon (CDU) vorliegen, in dem die BA fordert, dass Geflüchtete auch nach ihrer Anerkennung als Asylsuchender oder Flüchtling drei Jahre ihren Wohnsitz beibehalten sollen. Ausnahme sollen gelten, wenn sie finden Arbeit und Wohnung finden. Ohne eine solche Wohnpflicht würde ungesteuerter Zuzug drohen und der könne „langfristige soziale und gesellschaftliche Herausforderungen mit sich bringen (…), die aktuell als risikobehaftet bewertet werden müssen.“

Mit dieser Regelung will die BA angeblich eine „Ghettoisierung“ in bestimmten Regionen verhindern. Außerdem würde sie die Chancen der Menschen auf bessere Integration und damit auf einen Job erhöhen. Begründet wird dieses Behauptung nicht, gerade für ostdeutsche Kleinstädte und Dörfer erscheint sie auch eher absurd.

Die BILD verwendet im gesamten Artikel konsequent das Wort #Residenzpflicht. Diese in Europa einmalige Bestimmung für Asylsuchende ist allerdings noch restriktiver, da ohne vorherige Erlaubnis der Regierungsbezirk oder das Bundesland auch kurzfristig für Besuche oder ähnliches nicht verlassen werden darf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht

http://www.bild.de/politik/inland/bundesagentur-fuer-arbeit/will-wohnort-pflicht-fuer-fluechtlinge-44188754.bild.html

#Wohnortzuweisungsgesetz Quelle: Die Bundesagentur für Arbeit will Flüchtlingen künftig einen festen Wohnort zuweisen. Damit will sie „Ghettoisierung“ in bestimmten Regionen verhindern.