Leipzig: Stadtverwaltung Leipzig sucht Wohnungen für Asylbewerber_innen und kauft Belegungsrechte an
Zu Unterstützung der dezentralen Unterbringung von Asylbewerber_innen mietet die Stadt Leipzig seit Dezember letzten Jahres Wohnungen an, verbunden mit Belegungsrechten für fünf Jahre. Der Bedarf an Wohnungen für Asylbewerber ist nach wie vor groß und so sucht die Stadt Leipzig weitere Wohnungen mit Belegungsrechten.
http://www.leipzig.de/news/news/unterbringung-von-asylbewerbern-stadt-sucht-weiter-wohnungen-und-kauft-belegungsrechte-an/ Quelle: Die Stadtverwaltung Leipzig sucht weiterhin Wohnungen für Asylbewerber_innen und kauft dafür Belegungsrechte an. Falls in eurem Haus noch günstige Wohnungen frei sind und ihr euch vorstellen könnt, dass eure Vermieter_innen Interesse an dem untenstehenden Angebot haben könnten, sagt doch bitte ihnen oder uns Bescheid. Besten Dank!
Übrigens hat in unserer Magistrale kürzlich die Kontaktstelle Wohnen ihr neues Büro in der Georg-Schwarz-Str. 19 bezogen. Sie setzt sich für ein selbstbestimmtes, dezentrales Wohnen für Geflüchtete ein und arbeitet eng mit Flüchtlingswohnungen.org zusammen. An der Internetpräsenz http://www.kontaktstelle-wohnen.de/ und der Facebook-Seite wird noch gearbeitet, wir sagen euch Bescheid, wenn ihr dort mehr erfahren könnt.
Falls Vermieter_innen noch unsicher sind, weil manche Geflüchteten noch nicht (so gut) deutsch sprechen: Über das Patenprogramm von Flüchtlingswohnungen kann es bei Bedarf deutsche Muttersprachler_innen als Mittler_innen bei kleineren oder größeren Problemen geben.
Unterbringung von Asylbewerbern: Stadt sucht weiter Wohnungen und kauft Belegungsrechte an
Zu Unterstützung der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern mietet die Stadt Leipzig seit Dezember letzten Jahres Wohnungen an, verbunden mit Belegungsrechten für fünf Jahre. Der Bedarf an Wohnungen für Asylbewerber ist nach wie vor groß und so sucht die Stadt Leipzig weitere Wohnungen mit Belegungsrechten.
Vor allem Wohnungen bis 45 m² und ab 85 m² werden benötigt.
Für einen abgeschlossenen Mietvertrag können Vermieter eine einmalige Zuwendung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung:
bis 60 m²: 3.000 Euro
bis 85 m²: 4.000 Euro
mehr als 85 m²: 5.000 Euro.
Die Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Wohnraumstandard für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SGB XII und die Angemessenheitskriterien der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig erfüllen:
Haushaltsgröße 1 Person
angemessene Wohnfläche 45 m²
angemessene Bruttokaltmiete 269,57 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten 58,43 Euro
Haushaltsgröße 2 Personen
angemessene Wohnfläche 60 m²
angemessene Bruttokaltmiete 354,50 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten 77,91 Euro
Haushaltsgröße 3 Personen
angemessene Wohnfläche 75 m²
angemessene Bruttokaltmiete 446,95 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten 97,38 Euro
Haushaltsgröße 4 Personen
angemessene Wohnfläche 85 m²
angemessene Bruttokaltmiete 518,63 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten 110,36 Euro
Haushaltsgröße 5 Personen
angemessene Wohnfläche 95 m²
angemessene Bruttokaltmiete 518,13 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten 123,35 Euro
für jede weitere Person
Wohnfläche + 10 m²
Bruttokaltmiete + 61,18 Euro
angemessene Heiz- und Warmwasserkosten + 12,99 Euro
Weitere Informationen und Kontakt
In Verbindung mit dem Mietvertrag wird ein Belegungsrechtsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Für den Wohnungsnutzer besteht die Möglichkeit, bei Einverständnis des Vermieters später unter bestimmten Bedingungen selbst in den Mietvertrag einzutreten.
Möglich wird der Kauf von Belegungsrechten durch Fördermittel des Freistaates Sachsen. Fast die Hälfte der Fördermittel wurden bereits ausgereicht. Bislang wurden schon rund 100 Wohnungen angemietet oder befinden sich vor Vertragsabschluss.
Interessierte Wohnungseigentümer und Vermieter wenden sich bitte an:
Sozialamt
Abteilung Soziale Wohnhilfen
Telefon: 0341 123-9139
E-Mail:
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