Sachsen: Flüchtlinge mit Hartz IV-Status müssen im Landkreis bleiben | MDR.DE

Sachsen: Pläne für härtere #Wohnsitzauflage. Geflüchtete mit Hartz IV-Status müssen im Landkreis bleiben

MDR Sachsen: „Die sächsische Landesregierung will die Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge mit Hartz IV-Status einschränken. Demnach müssten die Flüchtlinge dann in dem jeweiligen Landkreis bleiben, in den sie nach ihrer Erstaufnahme verteilt worden sind. Damit will man die Großstädte entlasten. Außerdem könnten eine Menge Flüchtlinge aus einer unerwarteten Richtung nach Sachsen kommen. …

Einige Städte im Westen berufen sich auf das neue Integrationsgesetz und schicken u.a. aus Sachsen zugezogene anerkannte Flüchtlinge wieder zurück.

Nach Recherchen von MDR SACHSEN sind Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung zu großen Teilen vor allem nach Westdeutschland gezogen. Konkrete Zahlen dazu gibt es kaum. Der Landkreis Görlitz schätzt jedoch, dass rund 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge -bis zum 6. August 2016 völlig legitim- dorthin gezogen sind. …

„Zwangsansiedlung“ im ländlichen Raum?

Die Staatsregierung will deshalb im November den Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge auf die jeweiligen Landkreise beschränken, auf die sie nach ihrer Erstaufnahme verteilt worden sind. Das hieße, dass diese sich auch nach Abschluss ihres Verfahrens einen Wohnsitz in dem entsprechenden Landkreis suchen müssten, solange sie nicht woanders einen Job oder einen Ausbildungsplatz antreten können. … .“

http://www.mdr.de/sachsen/wohnsitzauflage-fuer-anerkannte-asylbewerber-in-sachsen-100.html Quelle: Die sächsische Landesregierung will die sogenannte Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge verschärfen. Demnach müssen diese in der jeweiligen Region bleiben, in der das Anerkennungsverfahren stattgefunden hat.