Vorlage

Leipziger Osten: #srle. #UrbanerWald statt #Stadtteilpark #Volkmarsdorf. #Wagenplätze sind angeblich Schuld am Stillstand.

Die Stadträtin Juliane Nagel von der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig stellte im November eine Anfrage zur “Zukunft des Stadtteilparks Volkmarsdorf” und das Dezernat Wirtschaft und Arbeit antwortete:

Vorlage – VI-F-03464-AW-01

“Frage 1:
Welche weiteren Schritte gab es seit Ende 2014, um die Kaufverhandlungen und die Entwicklung der Fläche wieder in Gang zu bringen?
Wann wird die Stadt die Kaufverhandlungen wieder aufnehmen und bis wann soll der Kauf abgewickelt sein?

Antwort:
Das Dezernat VII hat den Erwerb des Bahngrundstückes Schultze-Delitzsch-Straße zurückgestellt. Kurz vor der Beurkundung mit der Deutschen Bahn AG haben sich dort Wagenburgen angesiedelt. Aufgrund ordnungsrechtlicher Erwägungen wurde der ausgehandelte Ankauf zurückgestellt. Ein besetztes Grundstück stellt eine Wertminderung dar, der ausgehandelte Kaufpreis für die gewerblichen Flächenanteile war nicht mehr darstellbar.

Frage 2
Bis wann sind die planfestgestellten Rück- und Ausgleichsmaßnahmen durch die DB vollzogen?

Antwort:
Gemäß Planfeststellungsbeschluss sollen alle Maßnahmen 2017 abgeschlossen sein. Nach Stellungnahme des Stadtplanungsamtes hat die DB die Maßnahme selbst in Auftrag gegeben und bereits damit begonnen.

Frage 3
Wie viel Spielraum ergibt sich im Hinblick auf den Planfeststellungsbeschluss im Zusammenhang mit den “Netzergänzenden Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf (a) – Gaschwitz (b) vom 15.06.2011″ in Bezug auf die Entwicklung der Fläche zum Stadtteilpark anstelle eines Urbanen Waldes, auch vor dem Hintergrund der nicht erfolgten Standortentscheidung zur Schwimmhalle Otto-Runki-Platz?

Antwort:
Über den Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass eine großzügige und pflegeextensive urbane Waldfläche mit Aufenthaltsqualitäten entwickelt werden soll bei gleichzeitig niedrigem und robusten Ausstattungsstandard. Auf dem überwiegenden Teil der Fläche soll Wald entwickelt werden. Gemäß Bundeswaldgesetz sind mindestens 30 Meter Abstandsfläche zwischen Wald und vorhandenen Gebäuden einzuhalten. Dies bedeutet, dass an der Schulze-Delitzsch-Straße und Mariannenstraße ein waldfreier Streifen entsteht, auf dem zum Beispiel Spiel- und Liegewiesen mit einzelnen Baum- und Strauchgruppen angelegt werden können. Es ist eine geringe Ausstattung vorgesehen mit wenigen wichtigen Hauptwegeverbindungen und einigen platzartigen Aufweitungen mit einfachen Sitz- und Spielmöglichkeiten in der waldfreien Abstandszone.

Die Anlage einer öffentlichen Grünanlage im Sinne eines Stadtteilparks mit höherwertiger Ausstattung und mehr Angeboten an Sport- und Spielmöglichkeiten ist nicht im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen.”

Quartiersmanagement Leipziger Osten

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005437