Vorlage

Leipzig: #WoPoLE. Freigabe von 250.000 € durch den #srle zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen

Mit der Stadtratsvorlage VI-DS-03327 bittet das Dezernat Stadtentwicklung und Bau den Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung am 18.01.2017 um die “Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO”. Um eine kontinuierliche Fortführung bereits begonnener wohnungspolitischer Maßnahmen in 2017 gewährleisten zu können, soll der Sperrvermerk für die Teilsumme in Höhe von 250.000 € aufgehoben und die Freigabe der Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erteilt werden.

Der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 der Stadt Leipzig sieht vor, dass in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wieder 1,0 Mio. € pro Jahr für Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Verfügung stehen sollen. Der Haushalt 2017/2018 soll in der Ratsversammlung am 01.02.2017 beschlossen werden. Damit befindet sich die Stadt Leipzig am Jahresanfang 2017 in der vorläufigen Haushaltsführung. Es dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen rechtliche Verpflichtungen bestehen oder die unaufschiebbar sind.
Die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts 2017/2018 eingestellten Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen. Daher ist für die Entscheidung über die Freigabe der Mittel nicht der Oberbürgermeister, sondern der Stadtrat zuständig. Ein Beschluss des Stadtrates zur Aufhebung des Sperrvermerks ist erforderlich. Der Stadtrat soll mit diesem Beschluss einen Anteil in Höhe von 250.000.- € der im Haushaltsjahr 2017 eingestellten Mittel vorzeitig freigeben. Dies entspricht 25% der eingestellten Haushaltsmittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts in Höhe von 1,0 Mio € für 2017.

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005144