Meine persönliche Geschäftsordnungserklärung zum Antrag der LINKEN „Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten“ – Cansel Kiziltepe – Mitglied des Deutschen Bundestages

Berlin: MdB ‏@CanselK (SPD) begründet ihre Ablehnung des LINKEN-Antrags zum #Dragonerareal

Auf Twitter: “Rückabwicklung des Kaufvertrags #Dragonerareal läuft. Abkehr vom Höchstpreisverfahren notwendig Union muss einlenken” und auf Facebook:

“Meine persönliche Geschäftsordnungserklärung zum Antrag der LINKEN „Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds.

Jedoch sind weitere Verbesserungen nötig. Der von uns vorgeschlagene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell von CDU/CSU blockiert.

Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 01.09.2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Ziel ist, die Bundesimmobilien einer stadtverträglichen Nutzung zuzuführen und bezahlbare Mietwohnungen zu fördern anstatt Spekulationen und Preissteigerungen anzuheizen. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner.

Der Antrag der LINKEN fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen der BImA und dem Investor. Dieser Forderung ist hinfällig, da die BImA von ihrem unbefristetem und unbedingtem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat. Dies resultiert aus der Ablehnung des Finanzausschusses des Bundesrats. Der ablehnende Beschluss ist maßgeblich dem Einsatz des Berliner Finanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen zu verdanken.Darüber hinaus hat der Berliner Senat das Dragoner-Areal im Juli 2016 zum Sanierungsgebiet erklärt. Hierdurch ergibt sich bereits ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin. Die Bundesregierung befindet sich bereits mit dem Land Berlin in Verhandlungen über den Verkauf des Dragoner-Areals an das Land Berlin. Der Antrag ist also gegenstandslos geworden. Daher stimme ich den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu.”

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