TOP 30 Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht

#Wohnungspolitik im #Bundestag: #UrbaneGebiete. Bauen in verdichteten städtischen Gebieten soll leichter werden

bundestag.de: “Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht

Der Bundestag hat am Freitag, 27. Januar 2017, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (18/10942) debattiert.

Neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nach eigener Aussage das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten erleichtern, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau aufzugeben. Um das zu schaffen, sieht der Entwurf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ im Städtebaurecht vor.

Der neue Baugebietstyp soll es Kommunen erlauben, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie von 2014 angepasst werden.”

https://dbtg.tv/fvid/7064826