Leipzig: @spdfraktionle im #srle für #Sozialwohnungsbau. Neubaumiete 2 €/m² über KdU. #WoPoLE.
Die SPD-Fraktion Leipzig hat im Stadtrat einen Antrag eingebracht, durch den die Belange des sozialen Wohnungsbaus stärker berücksichtigt werden sollen. Bei sämtlichen Bauleitplanungen mit geplanter Wohnbebauung soll künftig geprüft und festgelegt werden, inwiefern und in welcher Größenordnung Sozialwohnungen errichtet werden müssen. Auch bei bei sämtlichen Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben nach §34 BauGB zum Geschosswohnungsbau, bei denen solche Festlegungen nicht möglich sind, soll bei den Bauherren darauf hingewirkt werden, das eine von drei geschaffenen Wohneinheiten eine Sozialwohnung ist (Vorlage – VI-A-03785: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005899).
Dabei sollte sich eine Förderung an den jeweils aktuellen Richtwerten zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft (§22 SGB II) – in Leipzig derzeit ca. 4,60 €/m² – orientieren. Der SPD ist dabei “… aber auch [klar], das eine Förderung durch die RL gMW auf das Leipziger KdU-Niveau – anders als in Dresden – nicht realistisch ist. Diese Diskrepanz kann dieser Antrag nicht auflösen.”
Laut der „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ des Freistaates Sachsen (http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/RL_Mietwohnraum.pdf) erhält der Bauherr beim geförderten Wohnungsneubau maximal 630,- €/m² Wohnfläche als Zuschuss. Damit wird die Miete für 15 Jahre bis zu maximal 3,50 €/m² pro Monat gesenkt. Bei Angebotsmieten in Leipzig und in Dresden im Neubau von über 10 €/m² beträgt die geförderte Miete dann mindestens 6,50 €/m². Der aktuelle Richtwert für die “Kosten der Unterkunft” liegt in Leipzig mit ca. 4,60 €/m² fast 2 €/m² niedriger.
Aber auch in Dresden, wo die KdU-Sätze kürzlich erhöht wurden und nun eine Bruttokaltmiete (Miete plus kalte Nebenkosten ohne Heizkosten) von ca. 7,20 bis 8 €/m² übernommen wird, werden die Mieten im Sozialen Wohnungsbau überwiegend über den Angemessenheitsgrenzen für die “Kosten der Unterkunft” liegen.
Der Freistaat Sachsen erhält in diesem und im nächsten Jahr jeweils 117 Mio Euro vom Bund für den sozialen Wohnungsbau. Dafür sind aber nur jeweils rund 40 Mio Euro – also weniger als ein Drittel – tatsächlich auch für den Bau von neuen Sozialwohnungen und Ankauf von Belegungsrechten vorgesehen. Über zwei Drittel des Geldes werden für andere Zwecke wie Eigenheimförderung, barrierefreie Umbauten und Denkmalschutz ausgegeben. Die jeweils ca. 20 Millionen Euro in Leipzig und Dresden sollen je nach Anteil Neubau und Sanierung und Wohnungsgrößen für etwa 400 bis 500 neue Sozialwohnungen pro Jahr reichen. Der Bedarf ist in beiden Städten deutlich größer.