Rahnestraße in Zeitz: Enteignungen von Hausbesitzern durchaus möglich

#Zeitz: #Enteignungen von Hauseigentümer_innen wegen unterlassenem Gebäudeerhalt bei Denkmalen möglich

Mitteldeutsche Zeitung: “Rahnestraße in Zeitz. Enteignungen von Hausbesitzern durchaus möglich
Eine Enteignung von denkmalgeschützten Gebäuden, die der Eigentümer nicht nutzt, vernachlässigt und verfallen lässt, räumt das Denkmalschutzgesetz als äußerste Maßnahme ein. Das erwähnte der Zeitzer Oberbürgermeister Christian Thieme (CDU) im Gespräch über die Rahnestraße in Zeitz, in der fast alle Häuser zwar denkmalgeschützt, aber Ruinen sind. …

Laut Denkmalschutzgesetz können Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, tatsächlich enteignet werden. Das ist möglich, wenn andere Mittel nicht fruchten. In Fällen, „wenn auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann, dass ein Denkmal in seiner Substanz, seiner Eigenart oder seinem Erscheinungsbild erhalten werden kann oder aber ein Denkmal der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann, wenn ein öffentliches Interesse besteht“, ist eine Enteignung möglich. … .”

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