Leipzig: Angst der @CDU_SRLE im #srle vor “Zuwanderung in die Sozialsysteme Leipzigs” offensichtlich unbegründet
Ende Mai hatte die CDU-Fraktion Leipzig im Stadtrat eine Anfrage “Neuanträge auf Leistungen nach SGB II in Relation zum Bevölkerungswachstum: Fakten und Schlußfolgerungen” gestellt und damit vor der Bundestagswahl ein deutliches Blinksignal an die Haßbürger_innen und an die AfD verloren geglaubten Stammwähler_innen gesendet. Unter Verwendung eher fragwürdiger Zahlen zur Verteilung von Asylberechtigten in Sachsen und der Entwicklung der Zahl erwerbsfähiger Leistungsberechtiger beim Jobcenter Leipzig geht die CDU-Fraktion “von der Vermutung aus, dass ein großer Teil unseres Bevölkerungswachstums durch eine Zuwanderung in die Sozialsysteme der Stadt bedingt ist.”
https://www.facebook.com/LeipzigStadtFuerAlle/posts/1401280923263308
Nun liegt die Antwort der Stadtverwaltung Leipzig vor:
Vorlage – VI-F-04376-AW-01
Betreff: Neuanträge auf Leistungen nach SGB II in Relation zum Bevölkerungswachstum: Fakten und Schlußfolgerungen
“Vorbemerkung
Das in der Anfrage beschriebene offensichtliche Missverhältnis zwischen der hohen Anzahl von Integrationen in den Arbeitsmarkt und der dagegen nur gering real gesunkenen Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) kann auch ohne eventuelle Effekte aus der Zuwanderung erklärt werden. …
Im Jahr 2016 kann bei 694 neu zugezogenen Bedarfsgemeinschaften ohne Kontext Flucht/Asyl und 633 neu zugezogenen Bedarfsgemeinschaften mit geflüchteten Personen näherungsweise von 2.512 Personen ausgegangen werden. Der Anteil dieser für SGB II-Leistungen anspruchsberechtigten zugezogenen Personen an allen nach Leipzig Zugezogenen (40.052 Personen) lag bei 6,2%. Der Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten unter den Zugezogenen hat sich also erhöht, liegt aber immer noch deutlich unter dem Anteil der Leipziger Einwohner mit SGB II-Leistungsbezug an allen Leipziger Einwohnern. Dieser betrug 11,5% im Jahr 2016 (579.530 Einwohner mit Hauptwohnsitz davon 66.819 Personen im Leistungsbezug).
Zusätzlich wurden der Stadt Leipzig 1.997 Geflüchtete im Jahr 2016 zugewiesen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Die Summe der zugewiesenen Geflüchteten und der zugezogenen Personen mit Anspruch auf SGB-II-Leistungen beläuft sich auf 4.509 Personen, was einem Anteil von 11,3% an allen im Jahr 2016 zugezogenen Personen nach Leipzig entspricht. Für das laufende und das kommende Jahr wird von einem Rückgang der Zuweisungszahlen ausgegangen. Dieser Anteil wird sich deshalb voraussichtlich wieder verringern. … .”