#Wohnungspolitik im #Bundestag: Finanzierung von #Sozialwohnungen durch den Bund nach 2019 abgelehnt
Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist mit ihrer Forderung gescheitert, dem Bund auch nach 2019 die Förderung sozialen Wohnungsbaus zu ermöglichen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (18/11169) wurde am Freitag, 30. Juni 2017, bei Enthaltung der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion mit Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. In dem Antrag hatte die Fraktion die Bundesregierung dazu aufgerufen, mit den Ländern eine Regelung zu finden, um die soziale Wohnraumförderung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Zudem kritisiert die Fraktion, dass die Länderverantwortung nicht zielführend sei. Die Reform habe zu einem „enormen Rückgang der Anzahl an Sozialwohnungen“ geführt. Ohne Mitwirkungsrechte verliere der Bund zudem die Möglichkeit, „Einfluss auf die Förderbedingungen zu nehmen“, etwa bei der Belegungsbindung, heißt es in dem Antrag.