An
Frau Iris Wolke-Haupt, Frau Ute Schäfer, Geschäftsführerinnen der LWB
Kerstin Fischer-Kames, Geschäftsstellenleiterin SüdWest
Herrn Torsten Bonew, Herrn Dieter Deissler, Herrn Prof. Dr. Georg Donat, Frau Ingrid Glöckner, Frau Dr. Sabine Heymann, Frau Annette Körner, Frau Karola Lange, Herrn Heiko Oßwald, Herrn Siegfried Schlegel, Herrn Steffen Wehmann, Herrn Michael Weickert, Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen der LWB
Frau Dorothee Dubrau, Aufsichtsratsvorsitzende der LWB und Baubürgermeisterin
Herrn Burkhard Jung, Oberbürgermeister
Frau Katharina Krefft, Herrn Sören Pellmann, Herrn Frank Tornau, Herrn Norman Volger, Herrn Christopher Zenker, Herrn René Hobusch, Fraktionsvorsitzende im Stadtrat
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2017 hatten LWB-Mieter*innen aus der Südvorstadt und Connewitz einen offenen Brief an Sie gerichtet. Darin forderten wir das Ende des stillen Leerzugs – keine Neuvermietung frei werdender Wohnungen – der ca. 300 Wohneinheiten in un- und teilsanierten Häusern in unseren Stadtteilen sowie Transparenz und Beteiligung bei den Sanierungs- und Modernisierungsplanungen. Diesen Brief hatten etwa 100 LWB-Mieter*innen, also die Mehrheit der noch in den betroffenen Häusern verbliebenen, unterzeichnet. Die Antwort der LWB-Geschäftsführung, die wir am 27.03.2017 erhalten haben, ist äußerst vage und verweigert sich einem Dialog auf Augenhöhe. Mit diesem zweiten offenen Brief möchten wir erneut versuchen, einen solchen aufzunehmen, zumal wir glauben, dass eine sozialverträgliche Wohnungspolitik in Zeiten allseits steigender Mieten in Leipzig dringend geboten ist. Der Umgang mit den noch unsanierten LWB-Wohnungsbeständen im Leipziger Süden entscheidet in unseren Augen mit über den Charakter dieses Teils der Stadt.
Wir möchten im Folgenden zunächst Punkt für Punkt auf Ihre Antwort eingehen und dann konkrete Vorschläge für behutsame Modernisierungen und eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen LWB und Mieter*innen vorlegen.
(1) Als Grund dafür, leerstehende Wohnungen nicht neu zu vermieten, nennen Sie unter anderem den Zustand der Haus- und Wohnungselektrik sowie der Heizungs- und Gasanlagen. Zunächst kann dieses Argument nicht für alle betroffenen Häuser gleichermaßen gelten; in einigen wurden die Elektroanlagen bereits in den vergangenen Jahren erneuert – auch in bewohntem Zustand. Somit stellt sich die Frage, wieso das andernorts nicht auch möglich sein soll . Weiterhin gibt es Fälle, in denen für Mieter*innen in den betroffenen Häusern auch dann ein Umzug innerhalb des Hauses nicht möglich ist, wenn die bisherige Wohnung sich in einem schlechteren baulichen Zustand befindet als die aktuell leerstehende. Wir beobachten: Wohnungen in den betroffenen Häusern werden aktuell prinzipiell nicht mehr neu vermietet, mit ihrem baulichen Zustand hat das nur selten zu tun.
(2/3) Die Antwort auf unsere Forderung nach mehr Transparenz ist sehr vage. In Bezug auf die Richard-Lehmann-Str. 39-43 sprechen Sie von einem „Pilotprojekt“, bei dem „die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit dort wohnenden Mietern durchgeführt werden sollen“. Tatsächlich war davon in den vergangenen Monaten nichts zu spüren, im Gegenteil: Sie drängen weiterhin langjährige – zum Teil seit Jahrzehnten dort wohnhafte, hoch betagte – Mieter*innen zum Auszug. Die Möglichkeit, im Gebäude wohnen zu bleiben, wird nicht erwähnt, ebenso nicht der Mietpreis nach einer Sanierung. Anstatt wie von uns gefordert, den Dialog mit uns Mieter*innen als Gruppe zu suchen, setzen Sie mit Umzugsangeboten an einzelne Personen offensichtlich auf ein „Teile-und-herrsche“-Vorgehen.
(4) In unserem ersten offenen Brief fragten wir, ob die LWB bereit ist, günstige Mieten auch nach den Sanierungen zum übergeordneten Ziel ihrer Planungen zu machen. Sie antworten, dass Sie Möglichkeiten, die Mieten zu dämpfen, „prüfen“ werden. Auch das ist mehr als unbestimmt. In den vom Stadtrat am 12.04.2017 beschlossenen Eigentümerzielen für die LWB wird demgegenüber klar festgehalten, dass preisgünstige und mittelpreisige Wohnungen nach Sanierung / Modernisierung im gleichen Marktsegment erhalten bleiben sollen (Vorgehensziel 1.1.8). Zudem soll in Stadtteilen, in denen die durchschnittliche Bestandsmiete oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts liegt, der Bestand an Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (KdU) entsprechen, gehalten bzw. wenn möglich erhöht werden (Vorgehensziel 1.1.11). Dies trifft auf den Leipziger Süden unzweifelhaft zu.
Mit dem anhaltenden stillen Leerzug schaffen Sie viel Verunsicherung bei den Mieter*innen in den betroffenen Häusern. Ihre intransparente Kommunikation hinsichtlich der Planungen für diese Häuser sowie der zu erwartenden Mietpreise nach Sanierung / Modernisierung sorgen für eine grundsätzliche Zukunftsunsicherheit bei den Mieter*innen, die sehr belastend ist. Sich leerende Häuser ziehen „Mülltourismus“ an, durch fehlendes Heizen und Lüften wird außerdem die Bausubstanz angegriffen. Mieter*innen müssen höhere Ausgaben und Anstrengungen beim Heizen in Kauf nehmen. Wollen Sie uns das Wohnen in diesen Häusern so unangenehm machen, dass wir von allein ausziehen?
Die Stadt Leipzig hat sich mit ihrem Wohnungspolitischen Konzept 2015 vorgenommen, „Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig“ zu bieten (Leitlinie 1), „insbesondere genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte“ bereit zu stellen (Leitlinie 2) und „Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung“ zu betrachten (Leitlinie 4). Dabei kommt der LWB eine wichtige Rolle zu: Als Gesellschaft im hundertprozentigen Eigentum der Stadt hat sie der sozialräumlichen Segregation aktiv gegenzusteuern, wie dies auch in ihren Eigentümerzielen (Ergebnisziel 1.1 ) festgeschrieben ist. Die ca. 300 un- und teilsanierten Wohnungen der LWB im Leipziger Süden können ein Baustein zur Verwirklichung dieser Ziele sein.
Bisher erhalten wir nur ungenaue und verallgemeinernde Informationen und sind – wie oben im Bezug auf die Richard-Lehmann-Str. 39-43 geschildert – „vereinzelnder“ Kommunikation ausgesetzt. Wir halten das für in höchstem Maße unangemessen, da Probleme wie die unseren viele Leipziger Mieter*innen betreffen und hier somit grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Zukunft unserer Stadt verhandelt werden.
Wir fordern von der LWB und den sie steuernden Politiker*innen den Willen zu einem „Pilotprojekt“, das diesen Namen verdient. Arbeiten Sie mit uns Mieter*innen als Gemeinschaft zusammen. Haben Sie den Mut, neue Wege zu gehen und gemeinsam über kreative Lösungen nachzudenken.
Uns ist an einer Sanierung / Modernisierung der Häuser – soweit notwendig – ebenso gelegen wie Ihnen. Wir wollen in deren Planung jedoch umfassend einbezogen werden und den Erhalt günstiger Mieten ins Zentrum stellen. Als ersten Schritt fordern wir deshalb weiterhin die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Mieter*innenfreundliche Sanierung / Modernisierung der LWB-Bestände im Leipziger Süden“ aus entscheidungsbefugten LWB-Mitarbeiter*innen sowie einer angemessenen Vertretung der Mieter*innen zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die betroffenen ca. 300 Wohnungen der LWB im Leipziger Süden. Eine solche Arbeitsgruppe könnte die Problematik von behutsamen und kostengünstigen Sanierungen angehen.
Wir sind überzeugt davon, dass niedrigschwellige und gleichzeitig wirtschaftlich tragbare Sanierungen in (teilweise) bewohnten Zustand möglich sind und dass Wohnungen danach im preisgünstigen Segment verbleiben können. Dies zeigt schon die Tatsache, dass in Leipzig in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Häusern u.a. von selbstverwalteten Wohnprojekten saniert wurden und dabei ein günstiger Mietpreis erhalten werden konnte. Wenn von ehrenamtlichem Engagement getragene Initiativen dies schaffen, dann sollte sich ein großes kommunales Unternehmen einer solchen Herausforderung erst recht stellen.
Da wir von keinen Plänen seitens der LWB in diese Richtung wissen, haben wir selbst ein in diesem Bereich erfahrenes Architekturbüro (Büro SchwarzFormat, Arch. M. Friebe, Schönbachstraße 60, 04299 Leipzig) beauftragt, am Beispiel der Richard-Lehmann-Str. 39-43 zwingend notwendige und langfristig sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zu identifizieren und entlang einer solchen Vorplanung eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen: In diesem Vorschlag werden Heizung, Dämmung und Elektrik als zwingend notwendig, weitere Maßnahmen lediglich aus ästhetischen o.ä. Gründen als „wünschenswert“ (u.a. Wände und Böden in den Wohnungen) angesehen. Diese Kostenschätzung ergab notwendige Investitionen von knapp 700€/m² Wohnfläche. Damit müsste es unter Berücksichtigung des von der LWB angestrebten Eigenkapitaleinsatzes, aktueller Kreditkonditionen sowie Fördermöglichkeiten selbst unter Einbezug eines Anteils von u.U. auf den Grundstücken liegenden „Altschulden“ möglich sein, auch nach Sanierung mindestens in einem Großteil der Wohnungen KdU-fähige Mieten anzubieten – und dies jetzt schon zuzusagen. Wir sind zuversichtlich, dass sich für die anderen unsanierten LWB-Häuser ähnliche Werte ergeben werden. Wie unter anderem verschiedene Projekte des Architekturbüros SchwarzFormat zeigen, sind Sanierungen in einem ähnlichen Umfang in bewohntem Zustand durchaus möglich. Die detaillierten Unterlagen, auf denen diese Einschätzungen beruhen, stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie an einer diesbezüglichen Kooperation tatsächliches Interesse erkennen lassen.
Wir erwarten von der LWB eine Antwort und einen neuen, transparenten Kommunikationsstil. Wir sind Bürger*innen dieser Stadt und verlangen, ernst genommen zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam in einer Arbeitsgruppe „Mieter*innenfreundliche Sanierung / Modernisierung der LWB-Bestände im Leipziger Süden“ ein Gesamtkonzept für die betroffenen ca. 300 Wohnungen der LWB im Leipziger Süden erarbeiten.
Über eine Stellungnahme bis zum 31.10.2017 würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Mieterinnen und Mieter der LWB im Leipziger Süden Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse .