Vorlage

Leipzig: #WoPoLE im #srle. Stadtverwaltung will über 1,5 Mio € für KdU-fähige #Sozialwohnungen erst ab 2019/20 beraten

Die Stadtverwaltung Leipzig hat ihren Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig veröffentlich, ergänzend zum Förderprogramm des Freistaates Sachsen zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zusätzlich 1,5 Mio € in 2017 und 2018 für die Mietpreis- und Belegungsbindung von Wohnungen für Bezieher_innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII im städtischen Haushalt einzustellen.

Sie schlägt vor, die Entscheidung erst im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltsplanung 2019/2020 zu trennen. Der Oberbürgermeister Burkhard Jung soll beauftragt werden, geeignete kommunale Fördermöglichkeiten zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu prüfen.

“Der Antrag VI-HP-0376 der Fraktion DIE LINKE sieht vor, dass die Stadt 1,5 Mio. Euro pro Jahresscheibe 2017 und 2018 zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen im städtischen Haushalt einstellt. Damit sollen Vermieter einen Mietzuschuss in Höhe von max. 2,50 €/m2/Monat erhalten können, wenn sie Wohnraum für einen Zeitraum von 15 Jahren zu angemessenen Mieten gemäß den Richtwerten der Kosten der Unterkunft an Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII vermieten.

Da im gegenwärtigen Doppelhaushalt 2017/2018 keine Mittel zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsrechten eingestellt sind, muss dieser Antrag zurückgestellt und im Rahmen der kommenden Diskussionen zur Haushaltsplanung 2019/2020 entschieden werden.
Parallel dazu erfolgt durch die Verwaltung die Prüfung und Konkretisierung des Wohnraumbedarfs sowie der möglichen Förderwege mit Mitteln des kommunalen Haushaltes.

Einschätzung der aktuellen Bedarfslage
Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für Leistungsempfänger/-innen insbesondere für große Haushalte ab 5 Personen.
Die derzeit angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m² und mind. 4 Wohnräumen entsprechen in der Regel nicht dem einfachen Standard. Überwiegend oft verfügen die angebotenen großen Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung. Außerdem stehen die einkommensschwachen großen Familien in Konkurrenzdruck zu anderen Wohnungssuchenden. Es besteht dringender Bedarf an der Erweiterung des Angebots an großen, preisgünstigen Wohnungen.

Handlungsansatz im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts bereits ab 2018
Aufgrund des dringenden Bedarfs prüft die Verwaltung derzeit, welche kommunalen Förderwege geeignet sind. Ziel ist die Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie zur Schaffung von angemessenem Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, insbesondere von großen Wohnungen für Bezieher von Leistungsen nach SGB II und SGB XII. Dafür sind bereits im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts vorgesehen (vgl. Vorlage VI-DS-04464 – Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts). … .”

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005791