Vorlage

Leipzig-#Connewitz: Baugenehmigung für Wohnungen anstelle des sog. #Leopoldpark’s wurde erteilt. Kein Wald, keine dauerhafte Grünfläche

Antwort des Dezernats Stadtentwicklung und Bau auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig „Baurecht auf dem Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-Heinze-Straße“, VI-F-04664-AW-01:

„Wurde für das betreffende Grundstück eine Bauvoranfrage oder bereits ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt?

Die Anfrage betrifft nicht das Grundstück Leopoldstraße 1, sondern augenscheinlich das Flurstück 249 der Gemarkung Connewitz. Für das betreffende Grundstück Leopoldstraße/ Ecke Wolfgang-Heinze-Straße existiert ein Bauvorbescheid aus dem 4. Quartal 2015. Ein Bauantrag wurde Ende 2016 eingereicht, die Vollständigkeit der Unterlagen konnte Ende Mai diesen Jahres bestätigt werden. Die Baugenehmigung wurde in der letzten Woche (33. KW) erteilt und dem Bauherrn übergeben. Die Baugenehmigung bezieht sich auf die Errichtung von Wohngebäuden.

Inwieweit greift auf dem mit Starkbäumen bewaldetem Grundstück Leopolstraße 1 das Waldgesetz, da es sich um einen dichten Bewuchs von Laubbäumen mit größerem Baumdurchmesser handelt?

Bei dem auf dem Areal stockenden Gehölzbestand handelt es sich nicht um Wald im Sinne des SächsWaldG.
Das in Privatbesitz befindliche Grundstück wurde in den letzten Jahren mit der Zustimmung des Eigentümers als zeitweilige öffentliche Grünfläche durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer bewirtschaftet. … “

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007477