Grundsteuerreform: mit dem Grundgesetz vereinbar? Kritik am Kostenwertverfahren

Schland: #Grundsteuerreform: Mit Grundgesetz vereinbar? Kritik am #Kostenwertverfahren. #Bodensteuer bekommt eine Chance?

Haufe: “Die Grundsteuerreform ist einem Gutachten zufolge nicht verfassungskonform. Vor allem der im Gesetzentwurf zur Neuregelung konzipierte Kostenwertansatz verstoße gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln. Die Studie wurde im Auftrag der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland erstellt. … Hey plädiert alternativ für ein am Ertragswert orientiertes Bewertungsverfahren, das allerdings voraussetzen würde, dass 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten seien, was schwer zu realisieren sei. … .”

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