Leipziger Internet Zeitung: Wohnungen für knappe Einkommen sind rar geworden, Sozialamt muss Kulanz zeigen – L-IZ.de

Leipzig: #WoPoLE. @StadtLeipzig erkennt an: „Keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt“ in einigen Segmenten

Leipziger Internet Zeitung: „Nicht nur mit willkürlichen Sanktionen wird Beziehern von ALG II in Leipzig das kärgliche Lebensminimum gekürzt. Auch bei den Kosten der Unterkunft stehen sie oft vor dem Problem: Wie soll man die Wohnung bezahlen, wenn die KdU-Sätze nicht reichen? Gerade in Leipzig, wo die Angebotsmieten seit 2015 kräftig angezogen sind. Aber Leipzigs KdU-Sätze liegen allesamt noch auf dem Niveau von 2014. …

Aber das hat sich auch im Sozialamt mittlerweile herumgesprochen. Denn wenn die Werte aus dem „Schlüssigen Konzept“ keinen Sinn mehr machen, ist den Betroffenen nicht geholfen, wenn dann ein Sachbearbeiter doch Kraft seines Amtes einen Umzug anweist, weil die augenblickliche Wohnung scheinbar „zu teuer“ ist.

Wie das in der Praxis aussieht, schildert das Sozialdezernat so: „Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemessener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsenkungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren. Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhanden sind.“

Was schon erstaunlich ist: Erstmals erkennt die Verwaltung an, dass es in einigen Segmenten „keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt“ mehr gibt. …

Wie reagiert das Sozialamt dann, wenn so gar nichts geht? – „In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten anerkennen.“

Das ist nur für die Betroffenen wieder eine zermürbende Bürokratierunde extra. Teilweise natürlich auch der Tatsache geschuldet, dass die KdU-Richtwerte von 2014 längst Schall und Rauch sind und mit dem aktuellen Leipziger Wohnungsmarkt nichts mehr zu tun haben. … .“

Wohnungen für knappe Einkommen sind rar geworden, Sozialamt muss Kulanz zeigen