Schland: Alltag in Großstädten: Wer eine Wohnung erobern will, muss sich von anderen Anwärtern abheben – und sich oft ausziehen, im übertragenen Sinn. Selbstentblößung statt #Datenschutz. @DMBMieterbund sieht vorauseilenden Gehorsam von Mieter_innen als Teil des Problems
szonline: „… Doch was tun, wenn man bei den meisten Vermietern ohne Gehaltsangabe gar nicht erst einen Fuß in die Tür bekommt? „Da müssen Sie sich komplett ausziehen“ und „Sie müssen sich schon nackig machen“ – viel gehörte Ansagen, nicht zum Arztbesuch, sondern zur Wohnungssuche. Der gläserne Bewerber wird von vielen Vermietern gewünscht: einer, der vor der Besichtigung die Kontoauszüge überreicht. Der beim ersten Kontakt über Ex-Vermieter oder den Arbeitgeber informiert, noch bevor er weiß, ob die Wohnung einen Waschmaschinen-Anschluss hat.
Dabei muss, wer eine Besichtigung wünscht, eigentlich nur Namen und Kontaktdaten angeben, sagen ob Tiere gehalten werden – abgesehen von Kleintieren – und gegebenenfalls, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt. Fragen nach Vorstrafen, sexueller Orientierung, Schwangerschaften, Kinderwunsch und Heiratsabsichten, Mitgliedschaften in Parteien und Mietervereinen sowie die Frage nach der Beschäftigungsdauer sind grundsätzlich unzulässig.
Auch die pauschale Frage nach Religion und Nationalität ist nicht erlaubt. Die regelmäßig geforderten Einkommensnachweise müssen in der Regel erst vorgelegt werden, wenn der Vermieter sich für einen Bewerber entschieden hat, wie die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen es in einer Broschüre festhält. Doch die Realität sieht oft anders aus. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind kein Einzelfall. … .“
http://www.sz-online.de/nachrichten/nackt-glaesern-gut-gefuelltes-konto-3835087.html