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Leipzig: #WoPoLE im #srle. 2017 wurden 5 Verträge für insg. 37 #Sozialwohnungen mit Mietpreis- und #Belegungsbindung von 15 Jahren abgeschlossen. Weiterer Bedarf wurde für 75 Wohnungen in der Sanierung und 1029 Wohnungen im Neubau angezeigt.

Antwort des Dezernats Stadtentwicklung und Bau auf die Anfrage der SPD-Fraktion Leipzig “Soziale Wohnraumförderung in Leipzig”:

1.) Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?

Das Programmjahr 2017 setzt sich nach neuem Zuwendungsbescheid der SAB vom Dezember 2017 nunmehr aus 4 Haushaltjahren (2017 bis 2020) zusammen. Mit den bewilligten Fördermitteln in Höhe von 20 Mio. €, die für diese vier Haushaltsjahre zur Verfügung stehen, können in Abhängigkeit der Wohnungsgrößen zwischen 500 bis 570 Wohnungen geschaffen werden. Im Jahr 2017 konnten bereits fünf Weiterleitungsverträge (siehe unter 3.) abgeschlossen werden.

Für weitere drei Vorhaben liegen Anträge vor. Die Anzahl der Vertragsabschlüsse in 2018 wird sich stetig erhöhen, da viele Eigentümer das Jahr 2017 als Planungsphase zur Vorbereitung der Bauvorhaben genutzt haben.

Darüber hinaus wurden im Rahmen des Interessenbekundungs-verfahrens für 75 Wohnungen in der Sanierung und 1029 Wohnungen im Neubau Bedarf an sozialer Wohnraumförderung angezeigt. In Abhängigkeit von Voraussetzungen, die in der Person der jeweiligen Antragsteller begründet ist, dem Durchlauf der Genehmigungsprozesse, der zeitlichen Einordnung der Vorhaben und der täglichen Nachfrager ist momentan davon auszugehen, dass das Budget des Programmjahres 2017 belegt werden kann, zumal mit zahlreichen Eigentümern und Investoren weitere Gespräche zur Förderung von Vorhaben geführt werden.

2.) Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?

Im Laufe des Jahres 2017 fanden zahlreiche Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und der SAB statt. Die entscheidenden Hemmnisse konnten ausgeräumt werden: Dies zeigt sich auch an der regen Nachfrage potentieller Bauherren. Die öffentliche Ausschreibung ist nur noch für öffentliche Auftraggeber erforderlich. Die Kostenobergrenzen (2.200 € im Neubau) beziehen sich nicht mehr auf alle Kostengruppen der DIN. Es werden nur noch die Kostengruppen 300, 400, 710, 730 und 740 angerechnet. Die baufachliche Prüfung durch den SIB entfällt. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein ist in Vorbereitung.

3.) Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Neubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)

Bisher konnten für das Programmjahr 2017 fünf Weiterleitungsverträge abgeschlossen werden. Vier Vereinbarungen wurden mit privaten Bauherren geschlossen, ein Vertrag betrifft die Kirche. Es handelt sich um Sanierungsvorhaben, wobei 32 Wohnungen saniert werden und 5 Wohnungen durch Nutzungsänderung oder Dachgeschossausbau neu entstehen. Die Wohnungen werden voraussichtlich 202018 / 2019 marktaktiv.

Die 5 Weiterleitungsverträge verteilen sich wie folgt auf die Ortsteile:

Ortsteil – Sanierung – Nutzungsänderung/Dachgeschossausbau
Südvorstadt – 1 WE – 1 WE
Schönefeld – 11 WE – 2 WE
Altlindenau – 12 WE – 2 WE
Lindenau – 8 WE

Wie in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, gibt es eine ganze Reihe weiterer Interessensbekundungen, über die jedoch erst nach Antragstellung und Vertragsabschluss berichtet werden kann. Hierzu gehören auch die in der Planung für dieses Programmjahr befindlichen Vorhaben der LWB.”

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