Leipzig: #WoPoLE im #srle. Stadträtin Jule Nagel (@luna_le), @LinksfraktionLe, fragt nach dem Stand der Sanierung und dem Umgang mit Mieter*innen von LWB-Objekten in #Connewitz und der #Südvorstadt. Antwort wohl mündlich am 28.2.2018 zur Ratsversammlung
Vorlage – VI-F-05488
Betreff: Stand der Sanierung und Umgang mit Mieter*innen von LWB-Objekten in Connewitz und der Südvorstadt
Status: öffentlich (Vorlage freigegeben)
Vorlage-Art: Anfrage
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
Beratungsfolge: Ratsversammlung 28.02.2018, mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Laut Antwort auf die Anfrage VI-F-02826-AW-01 sollen in Leipzig-Connewitz und in der Südvorstadt bis 2022 340 Wohneinheiten saniert werden.
In der Antwort auf die Anfrage VI-F-02826 wurde ausgeführt, dass es noch keine detaillierten Zeitpläne für die Sanierung geben würde, ausgenommen die im Jahr 2017 geplanten Sanierungen der Brandvorwerkstraße 62 – 64 und der Hardenbergstraße 4 – 6. Die Sanierungen sollen sowohl im bewohnten als auch unbewohnten Zustand durchgeführt werden.
In der Antwort auf einen Offenen Brief von Mieter*innen der bewohnten Objekte wurde durch die LWB zudem u. a. die frühzeitige Information über Sanierungsvorhaben zugesagt. Als Pilotprojekt für eine „Strangsanierung“ in teilbewohntem Zustand wurden die Häuser in der Richard-Lehmann-Straße 39 – 43 benannt. Die Mieter*innen der Häuser sollten ca. ein Jahr vor Beginn von Baumaßnahmen informiert werden.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Die Sanierung welcher Häuser wurde bis dato begonnen und abgeschlossen? Welche Sanierungen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, welche davon im leeren Zustand und welche durch Strangsanierung? Wie hat sich die Miete in den bereits sanierten Objekten entwickelt? Wie viele Mieter*innen sind infolge der Sanierungen wieder in die Wohnungen eingezogen und wie viele verzogen?
2. Wurde in Bezug auf die beabsichtigte Sanierung der Richard-Lehmann-Straße 39 – 43 bereits des Gespräch mit den Mieter*innen gesucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wurde/wird die Sanierung mit den Mieter*innen dort umgesetzt, und inwiefern kann dies als “Pilotprojekt“ für die anderen Sanierungsmaßnahmen im Leipziger Süden fungieren, wie im Antwortbrief der LWB-Geschäftsführung auf den Offenen Brief von betroffenen Mieter*innen vom 27.3.2017 ausgeführt?
3. Wie hoch ist der Leerstand in allen betroffenen Häusern? (bitte pro Objekt angeben)
4. In einem zweiten Offenen Brief vom 23.8.2017 forderten Mieter*innen der betroffenen Objekte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „„Mieter*innenfreundliche Sanierung/ Modernisierung der LWB-Bestände im Leipziger Süden“, in der sie angemessen vertreten sein wollen, einerseits, die Zusage KdU-fähiger und preisgünstiger Mieten auch nach Sanierungen/Modernisierungen andererseits. Wie positioniert sich die LWB-Geschäftsführung zu diesen Forderungen?
5. Inwiefern können Landesmittel für Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie für gebundenen Mietwohnraum für die Sanierung der in Rede stehenden Objekte genutzt werden?“