Leipzig: #WoPoLE im #srle. @CDU_SRLE beantragt #sozialeErhaltungssatzung/ #Milieuschutzsatzung in der Innenstadt, um #Karstadt zu retten. Der neue Luxemburger Hauseigentümer hat die Miete um 68 % erhöht und dem Kaufhaus gekündigt.
BILD Leipzig: „Karstadt in Leipzig droht zum 31. März 2019 die Schließung. Der Besitzer des Hauses, die „Petersstraße S.à.r.l.“ aus Luxemburg, will die Miete um 68 % erhöhen und hat dem Kaufhaus gekündigt.
Damit Karstadt und alle anderen Geschäfte der Leipziger City eine faire Überlebenschance haben, will die CDU einen „Milieuschutz für die Innenstadt“ durchsetzen.
In einem Antrag für den Stadtrat heißt es: „Eine Umnutzung in Büroräume oder Hotellerie würde die bisherige, historische Struktur der Petersstraße maßgeblich beeinflussen. Mit einer Erhaltungssatzung soll die Umnutzung unter Genehmigungsvorbehalt stellen.“
Bedeutet: Will der Eigentümer des Karstadt-Hauses das Warenhaus raus haben, um dort ein Hotel einzurichten, müsste die Stadt dies genehmigen.
CDU-Stadträtin Sabine Heymann: „Wir wollen eine Lösung, die Leipzigs Ansprüchen nach einem gehobenen Einzelhandelsangebot gerecht wird.“ … .“
https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig/so-will-die-cdu-karstadt-retten-55389532.bild.html
Na dann kommt ja Bewegung in die Sache!
Milieuschutz, also eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist, wie wir aus den Antworten von Frau Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau erfahren haben in der Verwaltung Leipzigs im Prozess der Entscheidung.
Wenn nun neben Grünen und LINKEN auch die CDU dieses Mittel für eine ordnungspolitische Maßnahme halten, die bei konsequenter Anwendung zumindestens Prozesse bremsen kann, sind die Mehrheiten vorhanden.
Auch die SPD, die schon bei der Absenkung der Kappungsgrenze auf 15% letztendlich mitzog, wird zustimmen. Das liegt in der Logik der zu erwartenden Wahlkämpfe.
Letztendlich wurde bereits in Foren diskutiert, ob man nicht um das Zentrum herum einen Gürtel aus erhaltenswerten Stadtteilen definiert, deren gewachsenes Millieu erhaltenswert ist.
Warum nicht den großen Wurf wagen und die Stadt Leipzig als erhaltenswert einstufen?
Und das dies klar ist: Erhaltungssatzung unterbindet keine wirtschaftliche Entwicklung und keine normale Bewirtschaftung von Eigentum, sondern schaut den Handelnden lediglich auf die Finger und holt sie wieder auf den Boden der Tatsachen und in die Welt der normalen Mieter zurück.