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Leipzig: #WoPoLE im #srle. LWB-Mieter_innen aus #Connewitz und der #Südvorstadt stellen Einwohner_innenanfrage zur “Einhaltung der Eigentümerziele LWB/Sanierungspläne im Leipziger Süden”. 10 €/m²-Kaltmiete verstößt gegen Eigentümerziele

“Sachverhalt:

Für Häuser der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) an mehreren Adressen in der Südvorstadt und in Connewitz mit insg. etwa 340 Wohnungen sind Sanierungen geplant. Zwischen 10 und 80 Prozent der betrefenden Wohnungen stehen teils seit Jahren leer. Seit 2017 setzen sich Mieterinnen und Mieter für mehr Transparenz bei den geplanten Sanierungen ein. Bisher ist die Kommunikation der LWB mit den Mieterinnen und Mietern aber weiterhin vor allem von Intransparenz geprägt, was viel Verunsicherung erzeugt. Es entsteht der Eindruck, als setze die LWB vor allem auf Zeit und auf individuelle Absprachen mit einzelnen Mietparteien anstatt darauf, entweder ein Gesamtkonzept zur Sanierung der betrefenden Häuser zu erstellen und zu kommunizieren oder wenigstens allen betrofenen Mieterinnen und Mietern in einem Haus mit einer Sanierungsankündigung rechtzeitig und gleichzeitig auf transparentem Weg Angebote zum Wiedereinzug zu bestimmten Konditionen zu machen oder ihnen alternative Optionen anzubieten.

Letzteres wäre auch möglich, ohne dass die LWB eine konkrete Ansprechperson je Haus hat, wie sie nach dem zweiten ofenen Brief der Mieterinnen und Mieter im Oktober 2017 vorschlug.

Die Ratsversammlung gibt der LWB in den aktuellen Eigentümerzielen vor, dass nach Modernisierungen/ Sanierungen grundsätzlich günstige Mieten erhalten werden sollen (Vorgehensziel 1.1.8). Außerdem sollen, um gegen Segregation anzugehen, in Stadtteilen mit durchschnittlichen Bestandsmieten oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts der Bestand an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen oder im preisgünstigen Segment liegen, mindestens erhalten bleiben (Vorgehensziel 1.1.11).

Fragen:
1. Die Neuvermietung der mittlerweile sanierten Häuser in der Hardenbergstr. 4, 6 und Brandvorwerkstraße 62, 64 “im Durchschnitt für zehn Euro pro Quadratmeter” (https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009058) verstößt gegen die Eigentümerziele der LWB (Vorgehensziel 1.1.8 und 1.1.11). Mit welcher Begründung trift der Aufsichtsrat der LWB Entscheidungen, die gegen die vom Stadtrat festgelegten Eigentümerziele verstoßen?

2. Im Amtsblatt 3/2017 vom 11. Februar 2017, S. 11 (https://www.leipzig.de/fleadmin/mediendatenbank/leipzigde/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/Amtsblatt/2017/Amtsblatt_2017-03.pdf) wurde veröfentlicht, dass ein Bauvorbescheid für ein “Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Vollgeschossen + Dachgeschoss” für das Grundstück Hardebergstraße 2-8 Brandvorwerkstraße 62-64 erteilt wurde. Was genau ist dort für wann geplant und was bedeutet das konkret für die jetzigen LWB-Mieterinnen und Mieter in der Hardenbergstraße 8 und 10?

3. Welche neuen Zeit- und konkreten Sanierungspläne für welche der betrofenen LWB-Objekte im Leipziger Süden gibt es inzwischen (seit den Antworten auf die ofenen Briefe vom 27. März 2017 und 11. Oktober 2017 und Ankündigungen in der„Wohnzeit“) und inwiefern werden dabei die Eigentümerziele der LWB (Vorgehensziel 1.1.8 und 1.1.11) eingehalten werden?”

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009667