Milieuschutz: Jetzt aber los!

Modernisierungen beobachten – kommunales Vorkaufsrecht nutzen

Das Netzwerk Leipzig – Stadt für alle fordert Leipziger Mieter*innen auf, unzulässige Modernisierungen zu melden, und die Stadt Leipzig, ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutz­gebieten zu nutzen.

In der Ratsversammlung am Mittwoch, den 10. Juni 2020 wird voraussichtlich die Einrichtung von sechs Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung („Milieuschutzgebieten“) in Leipzig beschlossen. Mit dieser Anwendung des § 172 des Baugesetzbuches zückt die Stadt Leipzig das wohl schärfste der relativ stumpfen Schwerter, die Bundes- und Landesrecht zur Bekämpfung von Mietpreisspiralen und Verdrängung bereithalten: In Milieuschutzgebieten dürfen Wohnungen nur bis zu einem durchschnittlichen Standard modernisiert werden. Überdies steht der Stadt ein Vorkaufsrecht an Wohnhäusern zu.

Das Netzwerk hatte bereits bei der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts 2015 die Nutzung von Erhaltungssatzungen gefordert. 2017 wurde in einem offenen Brief von Mieterverein Leipzig e.V., Haus- und WagenRat e.V., der Alternativen Wohngenossenschaft Connewitz eG, mehreren Bürgervereinen und zahlreichen weiteren Initiativen sowie über 500 Leipziger*innen gefordert: „Endlich ernst machen mit einer Wohnungspolitik für eine wachsende Stadt! Milieuschutz und Vorkaufsrechte jetzt!

Es hat seither noch zweieinhalb Jahre mit etlichen Volten im Stadtrat gedauert, bis diese Forderungen für vorerst sechs Gebiete mit zusammen ca. 48.000 Wohnungen nun teilweise erfüllt werden. Dass das Instrument auch Erfolg haben wird, steht jedoch noch keineswegs fest, wie Tobias Bernet von „Stadt für alle“ erläutert: „Viele bauliche Änderungen über den ortsüblichen Standard hinaus können auch realisiert werden, ohne dass die Stadt davon etwas mitbekommt. Der Einbau luxuriöser Ausstattungen im Wohnungsinneren erfordert beispielsweise nicht zwingend einen Bauantrag.“ Damit die Erhaltungssatzungen Wirkung entfalten, sei deshalb Folgendes nötig:

1. Informierte Mieter*innen wissen, was erlaubt ist: Damit die Stadtverwaltung von Modernisierungsmaßnahmen erfährt, für die kein Bauantrag gestellt wird, und diese prüfen und gegebenenfalls untersagen kann, müssen Mieter*innen darüber informiert sein, was Vermieter*innen dürfen und was nicht. Die Stadtverwaltung sollte eine breite Informationskampagne in den betroffenen Stadtteilen einleiten. Niedrigschwellige Anlaufstellen im Stadtteil werden genauso gebraucht wie leicht verständliche Unterlagen.

2. Vorkaufsrechte nutzen und mieterfreundliche Bewirtschaftung finanzieren: Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Wohnhäuser in Milieuschutzgebieten dem Immobilienmarkt dauerhaft zu entziehen. In anderen Städten bewährt hat sich die Nutzung des Vorkaufsrechtes zugunsten Dritter: Kommunale Wohnungsgesellschaften (wie die LWB), Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger können sich in solchen Fällen verpflichten, Häuser in Übereinstimmungen mit den Zielen des Milieuschutzes zu bewirtschaften. Dafür braucht es aber entsprechende Mittel: Um den profitorientierten Wohnungsmarktakteuren anzuzeigen, dass es die Stadt Leipzig mit dem Milieuschutz ernst meint, müssen im städtischen Haushalt Mittel vorgesehen werden, welche die Lücke schließen zwischen Häuserpreisen und Finanzierungen, die ohne übermäßig steigende Mieten erwirtschaftet werden können.

3. Weitere Milieuschutzgebiete ausweisen: Die den aktuellen Satzungsbeschlüssen zugrunde liegenden Untersuchungsberichte legen nahe, dass bei eingehender Prüfung weitere Gebiete die Kriterien für eine Soziale Erhaltungssatzung erfüllen würden. Schon das Beispiel Connewitz, wo erst auf Antrag eine Untersuchung durchgeführt wurde, zeigt, dass die anfänglichen Grobscreenings auf Grundlage von mittlerweile vier Jahre alten Daten das Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial nur ungenügend abgebildet hatten. In Stadtteilen, wo eine ähnliche Situation vermutet werden kann wie in den jetzt vorgeschlagenen Satzungsgebieten, sollten unverzüglich neue Detailuntersuchungen in die Wege geleitet werden. Das gilt insbesondere für Kleinzschocher und Schönefeld-Abtnaundorf, womöglich auch für Mockau-Süd, Möckern und Wahren.

„Mit gut konzipierten Milieuschutzsatzungen und einer entschlossenen Nutzung von Vorkaufsrechten kann das kommunale Gemeinwesen der Profitlogik im Wohnungssektor und der Verdrängung von Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen aus zahlreichen Stadtvierteln etwas entgegensetzen“, sagt Tobias Bernet von „Stadt für alle“. „Doch gerade jetzt, wo die Corona-Krise gezeigt hat, wie wichtig ein sicheres Zuhause ist, ist eine Wohnungspolitik gefordert, die über solche Defensivmaßnahmen hinausgeht. Wir brauchen eine viel stärkere Regulierung der Miet- und Bodenpreise auf Bundesebene.“