Die Mietpreispolitik der LWB – Hintergründe, Notwendigkeiten, Konsequenzen

Solidarisch oder polarisierend?

Zeit: Freitag, 27. Oktober 2023, 18 bis 20 Uhr
Ort: Volkshaus, Erich-Schilling-Saal (5. Etage), Karl-Liebknecht-Str. 30/32

Die Mietererhöhungen des kommunalen Wohnungsunternehmens LWB erhitzen die Leipziger Gemüter. Das Unternehmen selbst verteidigt seine jährlich über 6000 Erhöhungen auf Grundlage des qualifizierten Mietspiegels als solidarisches Modell: Das Einnahmewachstum soll Stadtteilen mit geringerer Vergleichsmiete zu Gute kommen und sei für die Bewältigung der Sanierungs- und Neubauvorhaben des Unternehmens nötig. Kritiker:innen der systematischen Erhöhungspraxis argumentieren, dass auf diese Weise Stadtteile gegeneinander ausgespielt, die Stadtgesellschaft gespalten und Geringerverdienende aus ihren innerstädtischen Quartieren verdrängt werden. Sie berufen sich auf das vom Stadtrat 2018 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), dessen Ziel eine soziale Mischung in allen Wohnquartieren ist. Daher fordern sie, dass die LWB als städtisches Tochterunternehmen ihre Geschäftspraxis an dieser Prämisse ausrichtet. In der Podiumsdiskussion werden ein:e Unternehmensvertreter:in der LWB, zwei Mieter:innen und der Stadtsoziologe Dieter Rink gemeinsam das Für und Wider der Erhöhungspraxis diskutieren, Hintergründe, Notwendigkeiten und Konsequenzen dieses Vorgehens beleuchten und nach einer für alle Seiten gangbaren Lösung suchen.

Podium und Diskussion mit:

  • Andreas Dohrn (Aufsichtsrat LWB)
  • Prof. Dr. Dieter Rink (Dept. Stadt- und Umweltsoziologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ Leipzig)
  • Carsten Möller
  • Miriam Paulsen (LWB-Mieter*innen)
  • Moderation: Manuela Grimm (DGB Leipzig-Nordsachsen).

Veranstaltet vom Netzwerk “Leipzig – Stadt für alle” und DGB Leipzig-Nordsachsen

Fest der Nachbarschaften

Fest der Nachbarschaften

Initiativen für bezahlbares Wohnen vernetzen sich

Am 25. September veranstalten verschiedene wohnungspolitische Initiativen aus Leipzig erstmalig das Fest der Nachbarschaften. Es findet zwischen 14 und 18 Uhr auf dem Alexis-Schumann-Platz in der Südvorstadt statt. Das Fest ist eine Anlaufstelle für Mieter*innen, die sich mit ihrer bedrängten Wohnsituation nicht länger abfinden wollen und nach Austausch und Vernetzung suchen. Es ist darüber hinaus ein Signal an Immobilienwirtschaft und Politik, dass eine grundsätzliche Wende in der Wohnraumversorgung notwendig ist.

Wie in anderen Großstädten spitzt sich auch in Leipzig die Lage am Wohnungsmarkt zu. Das fängt bei der Miete an, die regelmäßig erhöht wird, ohne dass sich die Wohnqualität verbessert. Es geht weiter mit der Mietbelastungsquote, die im Durchschnitt bei 30 % und bei unteren Einkommensgruppen bis zu 46 % beträgt. Es endet bei der Verdrängung von Mieter*innen aus den Quartieren, die in wenigen Fällen öffentlich wird, häufig aber unsichtbar bleibt, wie bei den vielen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Zum Auszug getrieben, finden die Betroffenen in ihren Wohngegenden keine bezahlbaren Angebote. Es wird zu wenig gebaut und zu teuer. Selbst öffentlich geförderte Wohnungen sind mit einer Miete von 6,50 € und einer 15-jährigen Belegungsbindung keine Alternative, zumal sie ohnehin nur für jene infrage kommen, die sich am Markt nicht selbst versorgen können, mit Wohnen als öffentliches Gut aber nichts zu tun haben. Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen gewinnen immer mehr Einfluss. An den Kapitalmärkten sind sie auf die Steigerung der Dividende angewiesen; Leidtragende sind die Mieter*innen. Aber auch kommunale Eigentümer sind nicht in jedem Fall gemeinwohlorientierte Unternehmen, wie die LWB bewiesen hat als sie während der Pandemie die Mieten im Musikviertel erhöhte.

Diese Entwicklung wird politisch nur zaghaft gebremst. Eine echte Trendwende für eine marktferne Wohnraumversorgung ist nicht erkennbar. Das wirft die Frage nach Demokratie auf: Wer entscheidet eigentlich darüber, was in der Stadt passiert? Wie werden die Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Menschen, die hier wohnen politisch abgebildet? Mit dem Fest der Nachbarschaften, in dessen Zentrum eine offene Versammlung von Mieter*innen steht, soll eine Debatte darüber angestoßen werden, wie wir in der Stadt gemeinsam leben wollen und wie wir unseren Vorstellungen Kraft verleihen können.


Über die Veranstalter*innen:
Das Fest der Nachbarschaften wird von verschiedenen Leipziger Initiativen ausgerichtet, die sich für eine soziale Wohnraumversorgung und eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft einsetzen. Wir beraten Mieter*innen, organisieren Protest, entwickeln politische Forderungen und machen Vorschläge für eine alternative Wohnungspolitik. Die beteiligten Initiativen sind:

  • IG Kantstraße
  • Leipzig für alle: Aktionsbündnis Wohnen
  • Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe
  • Nachbarschaftsinitiative Musikviertel
  • Netzwerk – Leipzig Stadt für alle
  • Solidaritätsnetzwerk Leipzig
  • Vernetzung Süd – Stadtteilinitiative aus Connewitz & Südvorstadt
  • Wohnprojekt Thierbacher Straße 6

Kontakt:
E-Mail:
Twitter: @Mieterinnenfest

Wie Finnland die Obdachlosigkeit bekämpft

Housing First in Finnland

Finnland hat eine ganz andere Strategie: Housing First – auf Deutsch – Unterbringung zuerst. Wer in Finnland obdachlos wird, schläft in der Regel nicht in Notunterkünften. Stattdessen bekommt er schnell eine neue Wohnung zugeteilt, inklusive Mietvertrag. Dafür stehen in Finnland mehr als 7800 Wohnungen zur Verfügung. Die Miete zahlen die Obdachlosen mit ihrer Rente oder ihrem Gehalt. Hat der neue Mieter nicht genug eigenes Geld, springt der Staat mit der Sozialhilfe ein. Housing First sei trotzdem günstiger als die klassischen Hilfsansätze, betont Juha Kaakinen von der Y-Foundation. Die Organisation ist in Finnland für die Housing-First-Wohnungen verantwortlich.

“Das alte Konzept beruht darauf, dass ein Obdachloser erst seine Probleme lösen muss und dann kriegt er eine Wohnung – quasi als Belohnung. Aber wir haben gemerkt, dass das nicht funktioniert, deshalb machen wir es jetzt andersherum”, erklärt Juha Kaakinen.
https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.tagesschau.de%2Fausland%2Feu-obdachlosigkeit-101.html&h=AT2VRtWh47z2hPphdfkHM36cLiI83v7iO2p23ZNMYWB6fiVy1yv5bSBAM7WgQ9Tqj23QQ7FmNzZEMd9o4452TbelUTNnta-filF_M34RCJ052ImyV6girOXvkAiVjYeI&s=1

das ganze Baugesetzbuch

Wir wollen nicht nur sechs kleine Milieuschutzgebiete, sondern das ganze Baugesetzbuch – und noch mehr!

Das Netzwerk „Leipzig – Stadt für alle“ setzt sich seit 2017 intensiv für die Einführung sogenannter Milieuschutzgebiete ein. Wir freuen uns, dass unsere Forderungen aus der Pressemitteilung vom 9. Juni 2020 nun zum Teil umgesetzt werden und mit den ersten sechs Gebieten etwa 48.000 von insgesamt 343.000 Haushalten in Leipzig (also ca. 14 Prozent) einen gewissen Schutz vor Luxusmodernisierungen und den damit verbundenen Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen erhalten.

Das ist jedoch nicht genug! Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen fordern wir deshalb:

1. Milieuschutzgebiete ausweiten und weitere Quartiere auf Anwendbarkeit der sozialen Erhaltungssatzung prüfen!

Seit Sommer 2020 bestehen in sechs sogenannten Milieuschutzgebieten in Leipzig soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB). Rings um die Eisenbahnstraße, am Lene-Voigt-Park, in weiten Teilen von Connewitz, Lindenau und Altlindenau sowie in einem kleinen Bereich von Eutritzsch soll damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen erhalten werden. Nun können in den genannten Gebieten durch die Stadtverwaltung bauliche Maßnahmen unterbunden werden, wenn durch diese eine Verdrängung ansässiger Bevölkerungsgruppen zu befürchten ist.

Bei der Ratsversammlung am 14. Oktober wird auf Vorschlag der Stadtverwaltung darüber diskutiert und abgestimmt, ob für vier zusätzliche Gebiete Aufstellungsbeschlüsse getroffen und ein detaillierte Untersuchungen beauftragt werden sollen. Die betreffenden Gebiete in Kleinzschocher, Plagwitz, Leutzsch und Altlindenau grenzen z. T. unmittelbar an die bereits beschlossenen Milieuschutzgebiete an und sind den gleichen immobilienwirtschaftlichen Prozessen unterworfen. Sie sind von den bisherigen Satzungen nur deshalb nicht erfasst worden, weil bei den Haushaltsbefragungen zu wenige Mieter_innen erreicht wurden, sodass keine ausreichende Datengrundlage zustande kam. Dennoch wurde in der ersten Detailuntersuchung für den Leipziger Westen das Aufwertungspotenzial in den neuen Teilgebieten in Kleinzschocher, Plagwitz, Altlindenau und Leutzsch bereits als hoch eingestuft. Daraus folgte die Empfehlung, die genannten Gebiete im Zusammenhang mit ihrer Umgebung vertiefend zu untersuchen.

Wir fordern die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen daher auf, den Weg für eine solche Untersuchung und die Erweiterung der Milieuschutzgebiete freizumachen und den Aufstellungsbeschlüssen zuzustimmen.

Bei der im April 2020 durchgeführten Detailuntersuchung für den Stadtraum Nord wurden neben dem mittlerweile beschlossenen Satzungsgebiet in Eutritzsch auch ein kleiner Teil von Gohlis untersucht und dabei ein signifikantes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial nachgewiesen. Zugleich erwies sich dieses Gebiet jedoch als zu klein für einen sinnvollen Satzungsbeschluss.

Für das Untersuchungsgebiet Gohlis und die potenziellen Erweiterungsgebiete links und rechts der Georg-Schumann-Straße, besser aber ausgreifend bis nach Möckern oder Wahren sollte daher ebenfalls bald ein Aufstellungsbeschluss getroffen und eine erneute Untersuchung eingeleitet werden.

In ähnlicher Weise gilt dies für bislang noch nicht untersuchte Bereiche der Stadt mit einem hohen Anteil an gründerzeitlicher Bausubstanz wie etwa in Schönefeld, Sellerhausen-Stünz oder Stötteritz.

2. Wirksamkeit der Milieuschutzgebiete erhöhen und weitere Instrumente zur Anwendung bringen!

Die Milieuschutzgebiete sind eines der schärfsten der vielen eher stumpfen Schwerter im Arsenal der Wohnungspolitik. Dieses Schwert kann und muss noch weiter geschärft und damit besser nutzbar gemacht werden. Dazu ist in erster Linie ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nötig. In der Bundesregierung und im Bundestag hat die Auseinandersetzung um ein wirksames Umwandlungsverbot im Rahmen der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches jüngst an Dynamik gewonnen gewonnen; der Ausgang ist jedoch ungewiss.

Die sächsische Landesregierung will derweil laut Koalitionsvertrag, den Kommunen ermöglichen, „bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, zu denen „Instrumente wie die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen sowie Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote“ zählen. Das zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung unter Thomas Schmidt (CDU) zeichnet sich diesbezüglich jedoch bisher durch Untätigkeit aus. Wie zuletzt im Juni 2020 vom Leipziger Stadtrat beauftragt, sollten sich Oberbürgermeister und Stadtverwaltung dringend für entsprechende landesrechtliche Regelungen einsetzen.

Bei den anstehenden Verhandlungen über den städtischen Haushalt müssen überdies unbedingt ausreichende Mittel vorgesehen werden, um in den Milieuschutzgebieten wo nötig das kommunale Vorkaufsrecht an Mietshäusern nutzen zu können. Da dieses in der Regel zugunsten Dritter – der kommunalen Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Trägern – ausgeübt wird, fallen effektiv nicht die vollen Kaufpreise als städtische Ausgaben an. Sinnvoll sind jedoch Zuschüsse, durch die auch bei hohen Preisen bezahlbare Mieten erhalten werden können. Solche leistet beispielsweise das Land Berlin, wo mehrere Bezirke eine effektive Praxis zur Nutzung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten entwickelt haben.

Wir fordern die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen daher auf, sich sowohl im Stadtrat – insbesondere bei der Erstellung des nächsten Haushalts – als auch bei ihren Parteien und Fraktionen auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Nutzung weiterer Instrumente in Milieuschutzgebieten und darüber hinaus zu schaffen!

3. Sozialplanung nach § 180 BauGB wieder aufnehmen!

Um Mieter_innen wirksam vor starken Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen, sollten des Weiteren die Instrumente der Sozialplanung nach § 180 BauGB genutzt werden, wie dies zu Beginn der 1990er Jahre in Leipzig bereits erfolgreich praktiziert wurde.

Sozialpläne können Maßnahmen vorsehen, die nachteiligen Auswirkungen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen auf die Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen vermeiden oder mildern.

4. Einführung von Verordnungsmieten auf der Grundlage gebietsspezifischer Mietspiegel prüfen!

Damit die Stadtverwaltung sinnvoll prüfen kann, ob Modernisierungen in Milieuschutzgebieten über den zeitgemäßen Ausstattungsstandard hinausgehen, sind stringente Prüfkriterien erforderlich. Einige Bezirke in Berlin nutzen hierzu die Messung einer Verordnungsmiete, die auf gebietsspezifischen Mietspiegeln basiert. Nach einer Modernisierung veranschlagte Mieten müssen im Rahmen der Verordnungsmiete liegen, damit eine Modernisierungsmaßnahme nicht als Gefährdung der Ziele des Milieuschutzes gilt. Andernfalls wird sie untersagt. Die gebietsspezifischen Mietspiegel sind dabei auf wissenschaftlicher Grundlage und statistisch fundiert zu erstellen.

Wir bitten die Stadträtinnen und Stadträte aller demokratischen Fraktionen, sich mit ihren Parteifreund_innen in den betreffenden Berliner Bezirken zu beraten, inwieweit das Instrument der Verordnungsmieten auch in Leipzig sinnvoll und rechtssicher eingesetzt werden kann. Bei positiver Prüfung sollte der Stadtrat die Stadtverwaltung bald mit der Umsetzung beauftragen.

Wir Leipziger Mieter_innen leben in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch wenn die Corona-Pandemie und ihre gesellschaftlichen Folgewirkungen vermutlich einige Änderungen mit sich bringen, wird sich die Situation insbesondere für Menschen, die nur über niedrige Einkommen verfügen und/oder aus anderen Gründen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, nicht so schnell ändern. Daher müssen die bestehenden wohnungspolitischen Instrumente zur Anwendung gebracht, ausgeweitet und verbessert werden sowie neue Maßnahmen entwickelt werden.

Gegen Vereinzelung im Mietkampf – Protest am „Schiefen Haus“ in Halle – Radio CORAX

#SchiefesHaus in Halle, #BreiteStr28: Gegen Vereinzelung im Mietkampf (@radiocorax 15 min)

Aktuell ist das Schiefe Haus als Ort der Subkultur und des Wohnens durch #Mieterhöhungen und #Eigenbedarfskündigung bedroht. Bei der Aktion gestern waren auch Leute von @sfa_leipzig und der @VernetzungSued dabei.

#WoPoHAL

Gegen Vereinzelung im Mietkampf – Protest am „Schiefen Haus“ in Halle

Der zähe Kampf um Räume zum Leben (neues deutschland)

“Zu den wenigen Initiativen, die es in Leipzig schon damals gab, gehört das Netzwerk »Stadt für alle«. Es setzt jedoch weniger auf öffentlichkeitswirksame Aktionen denn auf fundierte Analysen und fachliche Expertise zum Leipziger Wohnungsmarkt. … .”

@hendrik_lasch in neues deutschland über “#Wohnungspolitik in Leipzig [#WoPoLE]. Der zähe Kampf um Räume zum Leben
Wohnungspolitik ist in Leipzig ein heißes Thema – für das sich allerdings nur wenige Menschen und Initiativen engagieren”

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1141831.wohnungspolitik-in-leipzig-der-zaehe-kampf-um-raeume-zum-leben.html
https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.neues-deutschland.de%2Fartikel%2F1141831.wohnungspolitik-in-leipzig-der-zaehe-kampf-um-raeume-zum-leben.html&h=AT3Ass8JS7XpW6SI4g6hhRpg6DtEqqrKvtzgU-oSXsBID__ojyPqxvkwRdPX_QRnha285ZvjvlVXgR8MxtT1V1PSJan1oyO-P7pDrqb7iV6LZ01nb9QE41IUTtaL1OIf&s=1