Was tun, wenn in der angemieteten Wohnung kein Telefonanschluss vorhanden ist?
Möchten die Mieter_innen in ihrer Wohnung ein Telefon anschließen lassen, verlangt die Telekom vor dem Anschluss die erforderliche Einwilligungserklärung des Vermieters. Die Mieter_innen haben einen Rechtsanspruch auf dessen Einwilligung.
Verweigert der Vermieter die Abgabe dieser Einwilligungserklärung, so können die Mieter_innen den Vermieter beim zuständigen Gericht auf Einwilligung verklagen.
Dieser Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung des Berliner MieterGemeinschaft e. V. übernommen und teilweise verändert.