Unterbringung von Asylbewerbern: Stadt kauft Belegungsrechte an – Stadt Leipzig

Leipzig: Unterbringung von Asylbewerber_innen. Stadt kauft Belegungsrechte für Wohnungen an

Pressemitteilung der Stadtverwaltung Leipzig vom 12.11.2015

Zu Unterstützung der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern kauft die Stadt Leipzig Belegungsrechte an leerstehenden Wohnungen an. Der Freistaat Sachsen stellt dafür Mittel bereit, die sich nach dem jeweiligen Anteil der untergebrachten Asylsuchenden in den Kommunen und Landkreisen richtet.

Die Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Wohnraumstandard für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SBG XII und die Angemessenheitskriterien der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig erfüllen.

Für einen abgeschlossenen Mietvertrag können Vermieter eine einmalige Zuwendung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung:
– bis 60 m² 3.000 Euro
– bis 85 m² 4.000 Euro
– mehr als 85 m² 5.000 Euro

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