Beschluss des Stadtrates

Leipzig-Zentrum:
Bowlingtreff wird vermietet, verpachtet oder im Erbbaurecht ausgegeben, aber nicht verkauft

Bei der Ratsversammlung am letzten Donnerstag folgte die Mehrheit der Stadträte und Stadträtinnen einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Leipzig zur Nutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs, wonach der „die Liegenschaft … im kommunalen Eigentum bleiben [soll]. Das Vorhaben ist von Interessenten mit einem Nutzungskonzept zu untersetzen. Es soll Angaben hinsichtlich eines kostendeckenden Betriebes bei Gewährleistung eines öffentlichen Nutzens enthalten, des Weiteren den denkmalgeschützten Bau respektieren (weitgehende Erhaltung der Bausubstanz im überirdischen Bereich) und mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen im Einklang stehen. … Der Bowlingtreff wird zeitnah zur Vergabe von Erbbaurecht, Pacht und Miete ausgeschrieben, um ihn, auch zur Belebung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, wieder nutzbar zu machen. … Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Konzeptverfahrens. In der Ausschreibung sind die Bewerber aufzufordern, ein Nutzungskonzept für den Bowlingtreff vorzulegen. Den Zuschlag soll der Bieter mit dem Konzept erhalten, das den kommunalen Entwicklungszielen am besten und am nachhaltigsten entspricht. Die Umsetzung des ausgewählten Konzeptes ist bei Vertragsabschluss durch geeignete Regelungen sicherzustellen.“

Siehe hierzu auch den ausführlichen und hinsichtlich der Chancen zur Realisierung eher skeptischen Artikel von Ralf Julke in der L-iz Leipziger Nachrichten: http://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2015/11/stadt-soll-nutzer-fuer-den-bowlingtreff-am-wilhelm-leuscher-platz-finden-116627

Bilder und Informationen u.a. bei Bowlingtreff Leipzig – Rettung für ein Juwel.