Österreichs Asylnovelle bringt Wohnsitzpflicht

Österreich: “Asylnovelle” mit #Wohnsitzauflage bei “unkooperativen” oder “Verfahren verzögernden” Asylsuchenden

derStandard.at: “Asylwerber, die ihr Verfahren verzögern, sollen künftig unter Wohnsitzauflage stehen. Diese Zusatzneuerung im geplanten Fremdenpaket signalisiert Härte.

… Sowie – drittens – die Einführung einer Wohnsitzauflage bei unkooperativen, das Verfahren verzögernden sowie straffällig gewordenen oder der Straffälligkeit verdächtigten Asylwerbern. Unter Androhung von Verwaltungsstrafen sollen sie zum Aufenthalt in einem Grundversorgungsquartier in einem Bundesland verpflichtet werden können. Übersiedeln sie dennoch – etwa nach Wien, das aufgrund der Migrantencommunitys eine große Anziehungskraft auf Asylwerber hat –, können sie in das Ursprungsquartier zurückgebracht werden. Und sie können mit Geldstrafen belegt werden, im Wiederholungsfall mit bis zu 5.000 Euro, oder mit bis zu drei Wochen Haft. Versorgung im Mittelpunkt Dem Vernehmen nach bestand vor allem das Land Wien auf einer solchen Regelung. … .”

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