Rechtsanwalt Marek Schauer

Landessozialgericht Ba-Wü urteilt: #Jobcenter muss Kosten einer #Räumungsklage gegen #HartzIV-Bezieher tragen (Az. L 9 AS 1742/14)

Ein Jobcenter trägt die Kosten einer Räumungsklage, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht die Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt. Die anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen.
Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14

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