Das Empirica-Institut fordert angesichts der großen Zahl an Geflüchteten „Familien aufs Land!“ und schlägt eine Wiederauflage des Wohnortzuweisungsgesetzes von 1989 vor.
In der aktuellen Ausgabe des DER SPIEGEL (46/2015) findet sich auf den Seiten 84 bis 87 ein lesenswerter Artikel unter der Überschrift „Immobilien – Türen! Fenster! Ein Dach!: In Deutschland fehlen jedes Jahr 100 000 Wohnungen. Der Flüchtlingsstrom verschärft den Mangel – und befeuert den Bauboom. Die Investoren gehen ein Wagnis ein“ (http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2015-46.html).
Gegen Ende des Artikels wird auf ein Papier verwiesen, das kürzlich von Dr. Reiner Braun und Prof. Dr. Harald Simons (beide Empirica-Institut) zur Diskussion gestellt wurde:
empirica paper Nr. 228
Warum wir die Flüchtlinge im Leerstand unterbringen sollten und wie das funktionieren könnte
http://www.empirica-institut.de/kufa/empi228rb.pdf
Die beiden Autoren plädieren dafür, dass Behörden Geflüchtete, insbesondere Familien, in ländliche Kleinstädte lotsen sollten, da dort Wohnungen in größerer Zahl leerstehen und entsprechend leicht anzumieten seien. Braun schlägt dafür ein Wohnortzuweisungsgesetz vor, wie es bereits für sogenannte Spätaussiedler_innen existierte. Das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler von 1989 (AusÜbsiedWOG) bzw. das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes … von 1996 band alle neu zugewanderten Spätaussiedler_innen für einen festgelegten Zeitraum an einen ihnen zugewiesenen Wohnort. Mittlerweile ist das Wohnortzuweisungsgesetz, das bis zum 31.12.2009 befristet war, ausgelaufen: http://www.bamf.de/SharedDocs/Projekte/DE/DasBAMF/Forschung/Integration/wohnortzuweisungsgesetz.html
Der SPIEGEL weist zurecht darauf hin, dass diese Idee liberalen Grundideen dieses Staates widerspricht. Auch Braun sei sich dessen bewusst. In der jetzigen Situation aber hält er dieses Vorgehen „durchaus für vertretbar, wenn nicht sogar für geboten.“