Realistische KdU-Sätze bei Wohnungssondergrößen – Antwort der Verwaltung

Leipzig: #WoPoLE. #Jobcenter kann (!) #KostenDerUnterkunft über Angemessenheitsgrenzen anerkennen, wenn Negativtestat des Sozialamts vorliegt

Aus der Antwort der Stadtverwaltung Leipzig auf die Anfrage der SPD-Fraktion Leipzig: “Realistische KdU-Sätze bei Wohnungssondergrößen”:

“Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­den sind. In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­kennen.”

Weiß das auch das Jobcenter und wie oft macht es von der Kann-Regelung Gebrauch?

Realistische KdU-Sätze bei Wohnungssondergrößen – Antwort der Verwaltung