Leipzig: #WoPoLE. #Bestandsmieten dürfen innerhalb von 3 Jahren nur noch um höchstens 15 % erhöht werden. Bislang waren es 20 %. Landesregierung hat auf Antrag der @StadtLeipzig beschlossen, die Verordnung zur #Kappungsgrenze zu ändern. Haus & Grund Sachsen sieht keinen Bedarf für eine solche Maßnahme.
LVZ Leipziger Volkszeitung: „In Leipzig wird der Anstieg der Mieten künftig begrenzt. In Zukunft dürfen die Mieten in der Stadt innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 15 Prozent erhöht werden. Bislang waren es 20 Prozent. Diese Regelung gilt nur für die Miete in Bestandsbauten. Neubauten sind davon nicht betroffen.
Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, die Verordnung zu Kappungsgrenzen zu ändern. Als einzige Stadt im Freistaat profitierte Dresden bislang von einer niedrigeren Kappungsgrenze. Leipzig hatte allerdings im Sommer 2017 einen Antrag dazu gestellt. Eine Mietpreisbremse gilt nirgendwo im Freistaat.
„Nunmehr kann auch in Leipzig der Anstieg der Mieten begrenzt werden“, erklärte Albrecht Pallas, der Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion im Landtag, in einer Mitteilung vom Dienstag. Dies sei ein wichtiger Schritt für Mieterinnen und Mieter. „Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden.“ … .“